BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Ab Oktober 2025 wird eine neue EU-Verordnung den Zahlungsverkehr in Europa sicherer machen. Banken müssen künftig den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abgleichen, bevor eine SEPA-Überweisung freigegeben wird. Diese Maßnahme soll Fehler bei Überweisungen minimieren und das Vertrauen der Verbraucher stärken.

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine bedeutende EU-Verordnung in Kraft, die den Zahlungsverkehr in Europa sicherer gestalten soll. Die sogenannte “Verification of Payee” (VoP) verpflichtet Banken dazu, den Namen des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN abzugleichen, bevor eine SEPA-Überweisung freigegeben wird. Diese automatische Empfängerüberprüfung erfolgt innerhalb von Sekunden und soll dazu beitragen, Fehler bei Überweisungen zu minimieren.
Das neue System funktioniert denkbar einfach: Sobald eine Überweisung eingereicht wird, prüft die Bank, ob der eingegebene Name des Empfängers mit dem tatsächlichen Kontoinhaber der IBAN übereinstimmt. Bei Abweichungen wird der Zahler sofort informiert und kann entscheiden, ob er die Überweisung dennoch durchführen oder abbrechen möchte. Diese Regelung gilt für alle SEPA-Überweisungen, unabhängig vom verwendeten Banking-Verfahren oder der Software.
Mit der Einführung dieser Verordnung ändern sich auch die Haftungsbestimmungen erheblich. Sollte eine Bank die vorgeschriebene Empfängerüberprüfung nicht durchführen und es kommt zu einem Überweisungsfehler, muss das Geldinstitut für den entstandenen Schaden haften. In solchen Fällen sind Banken verpflichtet, den überwiesenen Betrag dem Zahler unverzüglich zurückzuerstatten. Die Haftung hängt vom Ergebnis der Überprüfung ab: Bei einer Übereinstimmung von Name und IBAN haftet die Bank, falls trotzdem etwas schiefgeht. Gibt es keine Übereinstimmung oder nur eine teilweise Übereinstimmung und der Kunde überweist trotz Warnung, haftet weiterhin der Zahler selbst.
Für Verbraucher bedeutet die neue Regelung mehr Sicherheit bei geringfügig längeren Bearbeitungszeiten. Die Empfängerüberprüfung läuft zwar automatisch ab, kann aber bei Unstimmigkeiten zu Nachfragen führen. Besonders Unternehmen sollten ihre Stammdaten überprüfen und sicherstellen, dass Firmenname und Kontoinhaber übereinstimmen. Die Verordnung gilt für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Banken, die mit Fremdwährungen arbeiten, haben bis Juli 2027 Zeit für die Umsetzung. Zusätzliche Gebühren für Verbraucher fallen durch die neue Sicherheitsmaßnahme nicht an.
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