DÜSSELDORF / LONDON (IT BOLTWISE) – Ab 2026 wird die Düsseldorfer Tabelle überarbeitet, um den Unterhalt für Kinder in allen Altersgruppen zu erhöhen. Diese Anpassungen berücksichtigen die veränderten Lebenshaltungskosten und bieten klare Regelungen für den Unterhalt durch Großeltern, wenn Eltern pflegebedürftig sind.

Die Düsseldorfer Tabelle, ein zentrales Instrument zur Bestimmung von Unterhaltszahlungen in Deutschland, wird ab 2026 umfassend überarbeitet. Diese Anpassungen reflektieren die steigenden Lebenshaltungskosten und die Notwendigkeit, den finanziellen Bedürfnissen von Kindern in verschiedenen Altersgruppen gerecht zu werden. Die neuen Regelungen sehen eine Erhöhung der Unterhaltsbeträge für minderjährige Kinder um vier Euro vor. So erhalten Kinder bis fünf Jahre künftig 486 Euro, während der Betrag für Sechs- bis Elfjährige auf 558 Euro und für Jugendliche bis 17 Jahre auf 653 Euro in der niedrigsten Einkommensgruppe steigt.
Ein bedeutender Aspekt der Überarbeitung betrifft den Unterhalt durch Großeltern. Erstmals wird der Selbstbehalt beim Enkelunterhalt konkret geregelt. Großeltern sind verpflichtet, Unterhalt zu leisten, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind. Dabei können sie denselben Mindestbetrag wie beim Elternunterhalt ansetzen, wobei das übersteigende Einkommen zur Hälfte anrechnungsfrei bleibt. Diese Regelung schafft Klarheit und entlastet Familien, die in schwierigen finanziellen Situationen Unterstützung benötigen.
Die Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle basieren auf einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024. Dieses Urteil legt fest, dass Unterhaltspflichtigen 70 Prozent des über den Mindestselbstbehalt hinausgehenden Einkommens verbleiben. Für erwachsene Kinder, die ihre pflegebedürftigen Eltern unterstützen müssen, gilt künftig ein Mindestbetrag von 2.650 Euro. Zusammenlebende Ehepartner haben einen Selbstbehalt von mindestens 2.120 Euro. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Unterhaltspflichtige nicht übermäßig belastet werden und gleichzeitig die notwendige Unterstützung für pflegebedürftige Eltern gewährleistet ist.
Die Düsseldorfer Tabelle wird von allen Oberlandesgerichten in Deutschland zur Unterhaltsbestimmung genutzt und ist das Resultat einer Kooperation aller beteiligten Gerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages. Diese Zusammenarbeit gewährleistet, dass die Tabelle stets den aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten angepasst wird. Die neuen Regelungen treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft und sollen dazu beitragen, die finanzielle Sicherheit von Kindern und pflegebedürftigen Eltern zu verbessern.
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