BONN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesrechnungshof hat die Abschaffung der Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen gefordert. Diese Subventionen, die seit 2006 bestehen, haben laut den Finanzprüfern weder das Handwerk gestärkt noch die Schwarzarbeit reduziert. Im Jahr 2024 verzichtete der Fiskus auf Einnahmen von 2,4 Milliarden Euro, während einzelne Steuerpflichtige nur geringfügig entlastet wurden.

Der Bundesrechnungshof hat in seinen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes 2025 die Abschaffung der Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen gefordert. Diese Subventionen, die seit 2006 bestehen, haben laut den Finanzprüfern weder das Handwerk gestärkt noch die Schwarzarbeit reduziert. Im Jahr 2024 verzichtete der Fiskus auf Einnahmen von 2,4 Milliarden Euro, während einzelne Steuerpflichtige nur geringfügig entlastet wurden.
Die Steuerermäßigung ermöglicht es Steuerzahlern, die Handwerkerleistungen in ihrem Haushalt in Anspruch nehmen, ihre Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten zu ermäßigen, wobei die maximale Ersparnis 1.200 Euro beträgt. Trotz dieser Möglichkeit sehen die Finanzprüfer keinen nachhaltigen Nutzen für den Mittelstand oder das Handwerk.
Zusätzlich zu den Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen kritisierte der Rechnungshof auch die Praxis der Privatabrechnungen in Bundeswehrkrankenhäusern. Hierbei wurde festgestellt, dass Ärzte der Bundeswehr in vielen Fällen weit über das zulässige Maß hinaus Patienten privat behandelten und abrechneten. Dies führte zu erheblichen Zusatzeinkünften, die in Einzelfällen das Vierfache des regulären Jahresgehalts erreichten.
Ein weiterer Kritikpunkt betraf die Unterbringung der Besatzung von Bundeswehrfregatten in einem Containerdorf auf einem Werftgelände, was mit 20 Millionen Euro als zu teuer angesehen wurde. Auch der Bustransfer für die Besatzung verursachte erhebliche Kosten. Diese und weitere Beispiele verdeutlichen die Notwendigkeit einer effizienteren Mittelverwendung im öffentlichen Sektor.
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