BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Die EU-Kommission plant eine Vereinfachung der Cybersicherheitsvorschriften, um Unternehmen zu entlasten. Ein zentrales Meldeportal soll die Berichtspflichten vereinfachen und die Bürokratie reduzieren. Dies könnte insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine erhebliche Erleichterung darstellen.

EU plant Vereinfachung der Cybersicherheitsvorschriften für Unternehmen
EU plant Vereinfachung der Cybersicherheitsvorschriften für Unternehmen (Foto: IT BOLTWISE)
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Die Europäische Kommission hat einen Plan vorgestellt, der darauf abzielt, die Cybersicherheitsvorschriften für Unternehmen innerhalb der EU zu vereinfachen. Im Mittelpunkt dieser Initiative steht die Einführung eines zentralen Meldeportals, das die Berichtspflichten für Unternehmen erheblich vereinfachen soll. Diese Maßnahme könnte rund 28.700 Unternehmen in der EU entlasten, indem sie die derzeit komplexen Meldepflichten der NIS2-Richtlinie deutlich reduziert.

Besonders betroffen von den bisherigen Regelungen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die oft mit hohen Compliance-Kosten und einem erheblichen bürokratischen Aufwand konfrontiert sind. Die Kommission plant, die NIS2-Richtlinie gezielt zu ändern, um mehr Rechtsklarheit zu schaffen und den Aufwand für den deutschen Mittelstand zu verringern. Schätzungsweise 6.200 Mikro- und Kleinunternehmen sowie weitere 22.500 kleine Mid-Cap-Unternehmen könnten von diesen Änderungen profitieren.

Ein zentrales Element des Vorschlags ist die Schaffung eines sogenannten „Single-Entry-Point“, der von der EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) verwaltet wird. Dieses Portal soll es Unternehmen ermöglichen, Cybervorfälle nur einmal zu melden, wobei die Informationen dann automatisch an die zuständigen nationalen Behörden weitergeleitet werden. Dies würde die derzeitige Praxis beenden, bei der Unternehmen je nach Vorfall und betroffenen Daten verschiedene Behörden und Regelwerke berücksichtigen müssen.

Die geplanten Änderungen sind Teil eines umfassenderen Pakets zur Verbesserung der Cybersicherheit in der EU. Neben der Überarbeitung der NIS2-Richtlinie wird auch der EU-Cybersecurity Act angepasst, um einen harmonisierten, risikobasierten Rahmen zu schaffen, der Gefahren in 18 kritischen Sektoren identifiziert und abwehrt. Zudem soll das Zertifizierungssystem für digitale Produkte gestärkt werden, was den bürokratischen Aufwand für Hersteller weiter reduzieren könnte.

Der Gesetzesvorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Während die Änderungen des Cybersecurity Act nach Zustimmung direkt anwendbar sein könnten, haben die Mitgliedstaaten für die Umsetzung der NIS2-Änderungen voraussichtlich ein Jahr Zeit. Unternehmen sollten ihre Compliance-Bemühungen auf Basis der aktuell geltenden nationalen Gesetze fortsetzen und die Entwicklung des neuen Meldeportals im Auge behalten, da es die Incident-Response-Prozesse grundlegend verändern könnte.


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