FRANKFURT / LONDON (IT BOLTWISE) – Der EU-Listing Act, der 2026 in Kraft tritt, bringt umfassende Änderungen für börsennotierte Unternehmen mit sich. Experten diskutieren bereits über einen möglichen “Listing Act 2.0”, um den Kapitalmarkt weiter zu deregulieren. Die Reform der Marktmissbrauchsverordnung steht dabei im Mittelpunkt.

Der EU-Listing Act, der 2026 in Kraft treten wird, stellt eine bedeutende Reform des Kapitalmarktrechts dar. Im Zentrum der Diskussionen steht die Marktmissbrauchsverordnung (MAR), die durch den neuen Act grundlegend verändert wird. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Pflicht zur ad-hoc Veröffentlichung von Zwischenschritten bei mehrstufigen Prozessen wie Übernahmen. Ab dem 5. Juni 2026 müssen Unternehmen nur noch das finale Ereignis melden, was die Marktvolatilität reduzieren und das Insider-Risiko minimieren soll.
Die Reformen zielen darauf ab, die Bürokratie zu verringern und den Unternehmen neue Freiräume zu schaffen. Eine weitere Anpassung betrifft die Meldeschwelle für Geschäfte von Führungskräften, die von 5.000 auf 20.000 Euro angehoben wird. Nationale Aufsichtsbehörden erhalten zudem einen Mechanismus zum grenzüberschreitenden Austausch von Orderbuchdaten, um Marktmissbrauch besser aufzudecken.
Parallel zur Reform der Marktmissbrauchsverordnung wird auch das Prospektrecht vereinfacht. Der Listing Act soll den Prozess der Prospekterstellung, insbesondere für Folgeemissionen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), weniger komplex und kostspielig gestalten. Juristen und Compliance-Verantwortliche großer Konzerne wie Siemens teilen ihre Erfahrungen mit der praktischen Anwendung der reformierten MAR.
Während die aktuellen Reformen noch nicht vollständig umgesetzt sind, wird bereits über einen möglichen “Listing Act 2.0” diskutiert. Experten von führenden Kanzleien debattieren, ob eine noch aggressivere Deregulierung notwendig ist, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können. Diese Forderung nach weiterer Vereinfachung passt zu nationalen Initiativen wie dem deutschen Zukunftsfinanzierungsgesetz, das darauf abzielt, mehr Börsengänge und Unternehmensfinanzierungen über den Kapitalmarkt zu ermöglichen.
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