BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Europäische Union hat beschlossen, ihre strengen Sorgfaltspflichten für Unternehmen zu lockern, was zu einer erheblichen Entlastung für viele deutsche Firmen führt. Diese Entscheidung stößt jedoch auf scharfe Kritik von Menschenrechtsorganisationen, die befürchten, dass wichtige Schutzmaßnahmen für Arbeiter und die Umwelt geschwächt werden könnten. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere die Lieferkettenkontrollen und den Schutz natürlicher Ressourcen.

Die Europäische Union hat kürzlich eine bedeutende Entscheidung getroffen, die die Verpflichtungen von Unternehmen in Bezug auf Sorgfaltspflichten erheblich verändert. Ab dem 18. März 2026 wird die Omnibus-I-Richtlinie in Kraft treten, die die Anforderungen an die Lieferkettenkontrollen für Unternehmen innerhalb der EU drastisch reduziert. Diese Änderung betrifft vor allem deutsche Unternehmen, die nun von aufwändigen Kontrollen befreit werden, sofern sie nicht zu den Großkonzernen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro gehören.
Diese Deregulierung wird von Wirtschaftsverbänden als längst überfällige Entlastung begrüßt. Sie argumentieren, dass die bisherigen Regelungen einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeuteten und deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligten. Gleichzeitig gibt es jedoch auch starke Kritik von Menschenrechts- und Umweltorganisationen. Diese warnen davor, dass die Lockerung der Vorschriften schutzbedürftige Arbeiter und die Umwelt gefährden könnte, da wichtige Kontrollmechanismen wegfallen.
Die neuen EU-Vorgaben zwingen Deutschland dazu, sein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) grundlegend zu überarbeiten. Bisher galt das nationale Gesetz für Unternehmen mit 1.000 oder mehr Beschäftigten. Durch die Anhebung der Schwelle auf die europäische Norm von 5.000 Mitarbeitern fallen viele mittelständische Betriebe aus dem Anwendungsbereich. Dies hat zur Folge, dass die Bundesstelle für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Berichtspflichten ausgesetzt hat und Bußgelder nur noch bei schwersten Menschenrechtsverstößen verhängt werden.
Die Deregulierung markiert eine strategische Kehrtwende der EU, bei der wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit nun im Vordergrund steht. Während einige Unternehmen, die bereits in Überwachungssysteme investiert haben, überkompliant sein könnten, profitieren Nachzügler von den gelockerten Vorgaben. Dennoch bleibt die Lage komplex, da parallel zur CSDDD auch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geändert wurde, die weiterhin für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz gilt.
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