BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Europäische Kommission steht kurz davor, eine neue Rechtsform für Startups, die ‘EU Inc’, vorzustellen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Gründung und den Betrieb von Startups innerhalb der EU zu vereinfachen und zu standardisieren. Trotz der positiven Absichten gibt es bereits Kritik aus der Startup-Szene, die befürchtet, dass nationale Unterschiede nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Die Europäische Kommission plant, am kommenden Mittwoch den Entwurf für eine neue EU-weite Rechtsform für Startups, bekannt als ‘EU Inc’ oder ‘Societas Europaea Unificata (S.EU)’, vorzustellen. Diese Initiative soll die Gründung und den Betrieb von Startups innerhalb der EU vereinfachen und standardisieren. Die Idee einer einheitlichen Rechtsform wurde von der europäischen Startup-Szene schon lange gefordert, insbesondere durch die Initiative ‘EU-INC’, die eine Petition mit rund 16.000 Unterschriften einreichte.
Die Einführung von ‘EU Inc’ ist jedoch nicht unumstritten. Kritiker befürchten, dass die neue Regelung nationale Interessen und bestehende Formvorschriften umgehen könnte. Ein Vorschlag von EU-Parlamentariern im Vorjahr sorgte bereits für heftige Diskussionen und zeigte, dass der Weg zu einem mehrheitsfähigen Entwurf schwierig werden könnte. Dennoch hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mehrfach die Bedeutung dieser neuen Rechtsform betont, zuletzt in einer Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos.
Ein kürzlich geleakter Entwurf zeigt, dass die EU-Kommission plant, die neue Rechtsform als Verordnung einzuführen, die von den Mitgliedstaaten direkt umgesetzt werden muss. Dies könnte den Hauptkritikpunkt des letzten Jahres, der sich gegen eine schwächere Richtlinie richtete, aus dem Weg räumen. Dennoch gibt es deutliche Kritik von Interessenvertretungen wie EU-INC, Allied for Startups und dem European Startup Network, die befürchten, dass die rechtliche Auslegung weiterhin nationalen Gerichten überlassen wird.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die technische Infrastruktur. Anstatt ein zentrales EU-Register zu schaffen, setzt die Kommission auf das bestehende BRIS-System, das als veraltet gilt. Die Kritiker fordern eine neue, unabhängige Jurisdiktion, um zu verhindern, dass Gründer weiterhin ihren Sitz in die USA verlegen, um Investoren anzuziehen. Trotz der Kritik gibt es noch Chancen für Nachbesserungen, da das ordentliche Gesetzgebungsverfahren noch einige Schritte umfasst, in denen Änderungen vorgenommen werden können.
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