KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein Mann, der an der seltenen Duchenne-Muskeldystrophie leidet, hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Er forderte die Kostenübernahme eines Medikaments, das für seinen speziellen Fall nicht zugelassen war. Das Gericht wies seine Beschwerde als unzulässig ab, da sie nicht ausreichend begründet war.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Mannes abgewiesen, der von seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für das Medikament Translarna verlangte. Dieses Medikament war in der EU zwar für die Behandlung der Duchenne-Muskeldystrophie zugelassen, jedoch nur für gehfähige Patienten. Der Kläger, der seit 2015 nicht mehr gehfähig ist, sah sich in seinen Rechten verletzt, als die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigerte.
Die Entscheidung des Gerichts basiert darauf, dass die Beschwerde nicht ausreichend begründet wurde. Der Kläger hatte es versäumt, seine Argumentation aktuell zu halten, insbesondere nachdem die EU-Zulassung für Translarna für gehfähige Patienten ausgelaufen war. Diese formalen Mängel führten zur Unzulässigkeit der Beschwerde, wie der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied.
In den Vorinstanzen hatte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz zunächst zugunsten des Klägers entschieden und die Krankenkasse zur Versorgung mit Translarna verurteilt. Das Gericht sah eine nicht ganz fernliegende Aussicht auf eine positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf. Das Bundessozialgericht hob dieses Urteil jedoch auf und stellte klar, dass auch bei tödlich verlaufenden Krankheiten kein Anspruch auf ein nicht zugelassenes Medikament besteht.
Diese Entscheidung verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Begründung von Verfassungsbeschwerden und die Bedeutung der Zulassungsregeln für Medikamente. Sie zeigt auch die Herausforderungen auf, denen Patienten mit seltenen Erkrankungen gegenüberstehen, wenn es um den Zugang zu potenziell lebensverlängernden Therapien geht. Die rechtlichen Hürden bleiben hoch, und die Abwägung zwischen medizinischer Notwendigkeit und regulatorischen Vorgaben ist komplex.
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