BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die geplante Mietrechtsreform in Deutschland sorgt für Diskussionen, insbesondere im Bereich des Micro-Living. Der Bundesverband Micro-Living (BML) äußert Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf möblierte Wohnungen und Kurzzeitmietverträge. Investoren könnten sich aus dem Markt zurückziehen, was die ohnehin angespannte Wohnsituation weiter verschärfen könnte.

Die geplante Mietrechtsreform in Deutschland, die am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sorgt für erhebliche Diskussionen, insbesondere im Bereich des Micro-Living. Der Bundesverband Micro-Living (BML) hat in der Verbändeanhörung des Bundesjustizministeriums seine Bedenken geäußert und die Sichtweise seiner Mitgliedsunternehmen eingebracht. Trotz einiger Anpassungen im Gesetzentwurf bleiben viele Punkte umstritten.
Ein zentraler Kritikpunkt des BML ist die geplante Regelung für möblierte Wohnungen. Laut dem Entwurf soll eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete für vollmöblierte Wohnungen gelten. Der BML argumentiert, dass diese Regelung die realen Anschaffungskosten für die Ausstattung nicht berücksichtigt und daher realitätsfern ist. Ein Mobiliarszuschlag sei nur dann angemessen, wenn er 20 Prozent des Anschaffungswertes der Einrichtungsgegenstände nicht übersteigt, da der Abnutzungsgrad bei häufigem Mieterwechsel deutlich steigt.
Ebenso problematisch sieht der BML die Befristung der Kurzzeitmietverträge, die sich maximal von sechs auf acht Monate verlängern lassen. Diese zeitliche Begrenzung verkennt laut BML die Lebensrealität der Nutzergruppen und die Anforderungen moderner Bildungs- und Berufsphasen. Gerade für Micro-Living in Form von Studentenwohnheimen und Business-Apartments sei der Zeitraum zu kurz bemessen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Beschränkung von Indexmieterhöhungen. Steigt der Verbraucherpreisindex um mehr als drei Prozent jährlich, darf die darüber hinausgehende Steigerung nur zur Hälfte auf die Miete umgelegt werden. Der BML betont, dass Indexmietverträge Transparenz schaffen und willkürliche Einzelanpassungen vermeiden. Eine Begrenzung dieses Instruments verschiebe Inflationsrisiken einseitig auf Eigentümer und untergrabe die Finanzierungsfähigkeit neuer Wohnprojekte.
Mit der aktuellen Version des Gesetzentwurfs rechnet der Verband damit, dass sich Investoren aus dem deutschen Markt zurückziehen könnten. Dies hätte erhebliche Nachteile für den Wirtschaftsstandort Deutschland zur Folge, da die bereits angespannten Wohnungsmärkte durch weniger neu gebauten Wohnraum stärker belastet würden. Die Reform könnte somit das Gegenteil dessen bewirken, was sie eigentlich beabsichtigt: eine Entlastung der Mieter.
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