BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die neue EU-Gebäuderichtlinie bringt erhebliche Änderungen für Immobilieneigentümer in Deutschland mit sich. Neben einer neuen Energieeffizienzskala von A bis G wird der Energieausweis künftig auch bei größeren Renovierungen erforderlich sein. Diese Maßnahmen sind Teil des EU-Ziels, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

Die kürzlich überarbeitete europäische Gebäuderichtlinie, bekannt als Energy Performance of Buildings Directive (EPBD), wird den Energieausweis in Deutschland grundlegend verändern. Die Bundesregierung arbeitet intensiv daran, diese Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Für Immobilieneigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften bedeutet dies strengere Anforderungen, mehr Transparenz und voraussichtlich höhere Kosten bei der Erstellung der Energieausweise.
Ein zentrales Element der Neuregelung ist die Einführung einer EU-weit einheitlichen Energieeffizienzskala von A bis G. Diese ersetzt die bisher in Deutschland gebräuchliche Skala von A+ bis H. Die höchste Klasse A wird künftig ausschließlich sogenannten Nullemissionsgebäuden vorbehalten sein, also Gebäuden, die vor Ort keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen. Dadurch werden energetisch schwache Bestandsgebäude sichtbarer und vergleichbarer.
Zusätzlich weitet die Richtlinie die Ausweispflicht aus. Ein gültiger Energieausweis soll künftig nicht nur bei Verkauf oder Vermietung erforderlich sein, sondern auch bei größeren Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sind Teil des „Fit for 55“-Pakets der EU-Kommission, das das Ziel verfolgt, bis 2050 einen weitgehend klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
Die EPBD setzt klare Zwischenziele: Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden soll bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent gesenkt werden. Für Nichtwohngebäude gelten noch schärfere Vorgaben. Die ineffizientesten Gebäude müssen schrittweise bis 2033 saniert werden. Eine unmittelbare Sanierungspflicht für einzelne Wohngebäude sieht die Richtlinie jedoch nicht vor.
In Deutschland wird die Umsetzung voraussichtlich über eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie weiterer Rechtsvorschriften erfolgen. Eine wichtige Klarstellung für Eigentümer ist, dass bestehende Energieausweise, die nach geltendem Recht ausgestellt wurden, ihre reguläre Gültigkeit von zehn Jahren behalten. Sie müssen nicht nachträglich angepasst oder ersetzt werden.
Für Eigentümer, die jetzt handeln, bietet sich die Möglichkeit, Kosten zu sparen und Planungssicherheit zu gewinnen. Wer heute einen Energieausweis beauftragt, profitiert von den noch geltenden, bekannten Anforderungen und einem vergleichsweise geringen Erstellungsaufwand. Mit den künftig erwarteten höheren Dokumentationspflichten, größerem Datenumfang und zusätzlichen Prüfanforderungen wird die Ausweiserstellung aufwendiger und damit kostspieliger.
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