DÄNEMARK / LONDON (IT BOLTWISE) – Im Block-Fall läuft die Befragung des mutmaßlichen Cyber-Sicherheitschefs weiter: Nach neun Prozesstagen schildert der Zeuge David Barkay, er sei engagiert worden, um die Familie in Dänemark auszuspionieren – und sein Vorgehen habe danach unter Druck gestanden. Verteidiger zweifeln an der Glaubwürdigkeit, stellen angebliche „Exzesse“ Dritter infrage und betonen, Frau Block habe von den Plänen nichts gewusst. Besonders aufhorchend: Barkay erklärt, warum er ausgerechnet auf Englisch aussagte – und nennt die eigene Sprachbiografie bis ins Detail.

Der Block-Fall nimmt in der Beweisaufnahme eine neue, stark technische Richtung: Am neunten Verhandlungstag beantwortete der Chef einer Cyber-Sicherheitsfirma Fragen zu einem mutmaßlichen Entführungsauftrag, der im Sorgerechtsstreit um das Kind einer Familie in Dänemark eine entscheidende Rolle gespielt haben soll. Barkay habe ausgesagt, er sei zunächst damit betraut worden, die Familie des Ex-Mannes zu observieren und Informationen zu sammeln, um im Streit Vorteile zu erlangen. Als der gewünschte Effekt ausgeblieben sei, habe sich nach seinen Angaben der Druck auf ihn erhöht. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Mehrere Verteidiger greifen im gleichen Atemzug die Kernaussagen des Zeugen an. Marko Voß, der den angeklagten Familienanwalt Andreas Costard vertritt, kritisierte Barkays Schilderungen als „sehr durchschaubar“, um sich selbst zu entlasten. Sein Mandant habe die Tat nicht beauftragt und trage rechtlich keine Verantwortung für die behaupteten „Exzesse“ der Israelis, die in der Anklage eine Rolle spielen. Die Verteidigung der angeklagten Unternehmerin Christina Block argumentiert zudem, wesentliche Punkte seien „sehr viel sehr vage“ geblieben. In diesem Zusammenhang betont sie erneut, ein von Barkay und anderen Zeugen beschriebenes Treffen mit maskierten Männern habe tatsächlich nicht stattgefunden.
Im Prozess selbst stehen insgesamt sieben Angeklagte vor Gericht. Neben Block und Costard wird auch ein 36-jähriger Israeli als Hauptangeklagter geführt. Block und Costard wird vorgeworfen, eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt zu haben, Kinder vom Wohnort des Vaters in Dänemark zu entführen. Weitere vier Personen, darunter Blocks Lebensgefährte Gerhard Delling (67), stehen wegen Beihilfe im Fokus. Während der Hauptangeklagte die Vorwürfe bestreitet, tun das auch die übrigen Beschuldigten. Damit rückt die Frage nach der Beweisführung in den Mittelpunkt: Wer hat welche Handlung konkret veranlasst, und welche Informationen standen zur Zeit der Tat überhaupt zur Verfügung?
Technisch interessant ist dabei weniger die Schlagzeilenwirkung als der Prozesskontext: Barkay hatte sich „mitten im laufenden Prozess“ aus Israel gemeldet, um offenbar als Zeuge einzutreten und sich für die Aussagen ein sicheres Geleit zu sichern. Verteidiger Dellings, David Rieks, brachte in diesem Zusammenhang den Vorwurf vor, Barkay habe kooperieren wollen, weil er den Eindruck gewonnen habe, dies könne sich lohnen. Der Zeuge muss sich allerdings später selbst auf Anklage und ein weiteres Verfahren einstellen – auch das zeigt, wie eng in solchen Fällen Aussagen, Ermittlungsrichtung und mögliche Folgeanklagen miteinander verknüpft sind. In der Praxis verschiebt das Risiko häufig die Taktik: Jede Aussage wird zur potenziellen Angriffsfläche.
Inhaltlich zeichnete Barkay zunächst ein Bild eigener Rollenbeschreibung: Er habe ausgesagt, er sei engagiert worden, um die Familie des Ex-Mannes in Dänemark auszuspionieren und Informationen für den Sorgerechtsstreit zu sammeln. Als das aus seiner Sicht nicht den gewünschten Erfolg gebracht habe, sei der Druck auf ihn größer geworden. Er habe verstanden, dass es bei der späteren „Rückholaktion“ nun im Namen der Familie gehe. Einzelheiten habe er vorher nicht verraten, was Verteidigung und Beobachter gleichermaßen beschäftigt: Unklare Übergänge zwischen „Informationssammlung“ und „operativer Rückholaktion“ sind in der juristischen Bewertung entscheidend, weil sich daran die Frage nach Vorsatz, Wissensstand und Auftragserteilung festmacht. Genau diese Übergänge versuchen die Anwälte offenbar in den nächsten Verhandlungsphasen zu konkretisieren.
Aus Verteidigersicht wurde insbesondere Barkays Biografie und mögliche Ausbildungspassung in den Blick genommen. So wollte die Verteidigung mehr über seine Vergangenheit wissen: Barkay habe bestätigt, dass er „in der Vergangenheit im israelischen Geheimdienst war“, dabei jedoch keine weiteren Details nennt. Bott wiederum fragte nach Manipulationstechniken, die Barkay im Geheimdienst möglicherweise gelernt habe. Barkay antwortete sinngemäß, er habe niemals Leute manipuliert, sondern „andere Dinge getan“. Das ist in einem Prozess bemerkenswert, weil es die Brücke zwischen Cyber-Sicherheitsrollen und klassischem Nachrichtendienst-Training berührt. Solche Abgrenzungen sind zugleich wichtig für Datenschutz und Beweiswürdigung, etwa wenn später digitale Spuren, Kommunikationsmetadaten oder personenbezogene Daten im Raum stehen.
Auch sprachlich wurde es detailliert. Barkay gab an, in Paris geboren zu sein, und nannte nach Angaben der Staatsanwaltschaft sowohl israelische als auch französische Staatsbürgerschaft. Er erklärte, er habe Islamwissenschaft studiert, zudem habe er zeitweise Medizin begonnen. Später habe er an Universitäten in Oxford (Mathematik) sowie Harvard (Cybersicherheit) studiert. Während der Befragung verlief vieles langsam, weil Barkay offenbar Fragestellungen nicht verstanden habe und sich wiederholt auf Erinnerungslücken berief. Am Ende richtete sich die Aufmerksamkeit auf eine Frage, die viele Prozessbeobachter bereits beschäftigt habe: Warum sagte der Zeuge auf Englisch und nicht auf Hebräisch? Barkay antwortete überraschend: Seine Muttersprache sei Spanisch, und Englisch könne er besser als Hebräisch.
Der Verteidiger, der den Zeugenbeistand vertreten sollte, untermauerte die Sprachentscheidung mit einem prozessualen Argument: Barkays Anwalt habe ihm geraten, auf Englisch auszusagen, damit auch der Zeugenbeistand die Originalaussagen verstehe und bei Übersetzungsfeinheiten ggf. eingreifen könne. Das ist aus juristischer Sicht nachvollziehbar, weil Präzision in Nuancen – etwa bei Zeitangaben, Verantwortungszuschreibungen oder technischen Beschreibungen – über die Glaubwürdigkeitsbewertung entscheiden kann. Für die Verteidigung wiederum bleibt das Spannungsfeld: Übersetzungen können Missverständnisse begünstigen, allerdings sind zugleich Maßnahmen nötig, um Verfahrensrechte und Gleichbehandlung sicherzustellen. Gerade bei internationalen Elementen des Falles werden zudem Compliance-Fragen relevant: Wer greift auf personenbezogene Informationen zu, wie werden Daten gesichert, und welche Rolle spielt dabei die Rechtsstaatlichkeit in der Beweisführung?
Markt- und branchenbezogen erinnert die Rolle einer Cyber-Sicherheitsfirma an die Realität professioneller Ermittlungs- und Sicherheitsdienstleistungen, die häufig zwischen legaler Aufklärung und hochsensiblem Datenzugriff navigieren müssen. Als direkter Vergleich aus der Branche lassen sich etwa große Investigations- und Forensik-Anbieter wie Kroll nennen, die typischerweise auf Compliance-, Datenschutz- und Evidence-Handling-Prozesse setzen. Im Block-Fall zeigt sich dagegen, wie schnell aus „Security“-Rhetorik operatives Handeln werden kann, wenn Auftraggeber, Zieldefinition und Verantwortungszuweisung unklar bleiben. Branchenexperten warnen in solchen Konstellationen regelmäßig, dass fehlende Dokumentation und unklare Befugnisse die Ermittlungen und am Ende auch die zivil- und strafrechtliche Bewertung erschweren. Für das weitere Verfahren bedeutet das: Die Verteidigung wird voraussichtlich stärker die Beauftragungskette, den Wissensstand und die technische Plausibilität der Aussagen gegeneinander abgleichen.
Wie es am kommenden Mittwoch weitergeht, ist im Kern schon absehbar: Weitere Erklärungen der Verteidiger zielen darauf ab, die in der heutigen Phase entstandenen Lücken zu schließen oder zumindest Zweifel zu verstärken. Für Unternehmen und Entwickler im Umfeld von KI-gestützten Cyber- und Investigations-Workflows liegt daraus eine Lehre nahe: Selbst „nicht-digitale“ Handlungen lassen sich häufig über digitale Spuren rekonstruieren, etwa durch Logdaten, Metadaten oder Kommunikationsmuster. Werden personenbezogene Daten im Ermittlungsumfeld verarbeitet, müssen zudem Transparenz, Zweckbindung und Datensparsamkeit im Fokus stehen – andernfalls drohen Beweisprobleme und rechtliche Risiken. Der Block-Prozess dürfte daher nicht nur eine strafrechtliche, sondern auch eine industriepolitische Signalwirkung entfalten, weil er sichtbar macht, wie schnell Sicherheitsakteure in Eskalations- und Graubereiche geraten können.
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