BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Ab dem 1. Juli 2026 greift das Verbot für Payment for Order Flow auch für Kund*innen von Neobrokern in Deutschland. Damit dürfen Broker nach EU-Recht keine Zahlungen mehr dafür erhalten, Kundenaufträge an bestimmte Handelsplätze oder Zwischenhändler weiterzuleiten. Für Sparer steht vor allem die Frage im Raum, ob sich „0-Euro“-Modelle, ETF-Sparpläne und die tatsächlichen Gesamtkosten verändern. Die befragten Anbieter liefern sehr unterschiedliche Einschätzungen – von stabilen Konditionen bis zu möglichen Anpassungen über Spreads, Vermögensverwaltung und Produktmix.

Ab dem 1. Juli 2026 ist die „0-Euro“-Ästhetik beim Wertpapierhandel nicht mehr automatisch an Payment for Order Flow (PFOF) gekoppelt. Denn dann gilt das EU-Verbot für die Praxis, bei der ein Broker Kundenaufträge gegen Vergütung an bestimmte Handelsplätze oder Market Maker weiterreicht. Deutschland hat dafür bereits einen Übergangszeitraum ausgeschöpft, sodass das Modell nach diesem Stichtag in der bisherigen Form nicht fortgeführt werden darf. Der Kern ist ein Interessenkonflikt: Wenn die Route des Orders am Broker-Entgelt hängt, kann der Ausführungspreis für Kund*innen in den Hintergrund geraten. Genau diese Schieflage soll das Verbot adressieren.
Technisch lässt sich PFOF als eine Art „Routing-Logik“ im Order-Handling verstehen. Ein Neobroker empfängt einen Kauf- oder Verkaufsauftrag, entscheidet über Ausführungswege und übergibt die Order dann an einen Handelsplatz oder Intermediär. Bei PFOF wird die Vergütung typischerweise entlang dieses Weiterleitungswegs verdient. In der Folge waren besonders aggressive Preisversprechen möglich, weil ein Teil der Erträge nicht über Ordergebühren, sondern über Rückvergütungen zustande kam. Das Verbot verschiebt damit betriebswirtschaftliche Anreize: Broker müssen stärker auf Ausführungsgüte, alternative Umsatzquellen oder neue Preisstrukturen setzen, um die fehlenden Rückflüsse zu kompensieren.
In der Praxis hängt das Risiko für Anleger weniger an der Schlagzeile „kostenlos“ als an Messgrößen wie Spreads und Ausführung außerhalb üblicher Marktzeiten. Experten erwarten, dass sich Kosten in andere Bestandteile verlagern können: Wenn Gebühren für Aufträge sinken, können Unterschiede im Kauf-/Verkaufskurs oder in der Liquiditätsausnutzung stärker wirken. Besonders relevant ist das bei Off-Order-Handelsphasen, also außerhalb der üblichen Liquiditätsfenster, wenn Market Maker andere Preisbildungsspielräume haben. Marktbeobachter empfehlen deshalb, nach dem PFOF-Aus nicht nur auf die beworbene „0-Euro-Order“ zu schauen, sondern auf die Gesamtkosten pro Trade im Preisverzeichnis, inklusive etwaiger Anpassungen an AGB-Texten und Produktbedingungen.
Wie unterschiedlich die Broker das Risiko einpreisen, zeigen die Befragungen des Verbraucherportals biallo.de: Trade Republic bleibt dem Versprechen kostenloser Sparpläne zwar treu, äußert sich aber in der Befragung insgesamt zurückhaltend zur konkreten Kompensation. Scalable Capital hingegen sagt, dass gebührenfreie Sparpläne auch nach dem Aussetzen von PFOF weiter möglich sein sollen und Sparpläne ohne Bruch fortgeführt werden können. Als Erlösquelle wird dabei unter anderem der eigene Handelsplatz European Investor Exchange genannt, ergänzt um Angebote wie Vermögensverwaltung und Premium-Depot. Smartbroker+ kündigt ebenfalls an, den Produktumfang zu unveränderten Konditionen anbieten zu wollen – knüpft das aber an Kostenoptimierungen, die den Wegfall von Rückvergütungen ausgleichen sollen.
Ein weiterer Ansatz kommt von Trading212 und Traders Place: Trading212 begrüßt das Verbot ausdrücklich, weil PFOF dem eigenen Modell nie immanent gewesen sei. Entsprechend plant das Unternehmen keine grundlegende Änderung der Gebührenstruktur und will die Null-Euro-Order beibehalten; als zusätzliche Erlösquellen werden unter anderem Währungsumrechnungskosten bei nicht in Euro gehandelten Assets sowie Erlöse aus CFDs (Differenzkontrakten) und ein Ausbau sparplanfähiger ETF- und Aktienangebote genannt. Traders Place rechnet ebenfalls nicht damit, dass kostenloser Wertpapierhandel verschwindet: CEO Ernst Huber verweist darauf, dass Orders ab 500 Euro an bestimmten Handelsplätzen (etwa im außerbörslichen Handel der Baader Bank) gebührenfrei bleiben könnten. Der PFOF-Anteil am Umsatz wird dabei auf weniger als 20 Prozent beziffert – ein Signal, dass die Abhängigkeit geringer war als bei anderen Playern.
Wichtig ist dabei der Vergleich zu „klassischen“ Ausführungsmodellen: Während PFOF die Einnahmeseite an die Orderweiterleitung koppelt, setzen viele etablierte Broker stärker auf Spread-Erträge, interne Ausführungsrouten und gebührenbasierte oder Abo-nahe Geschäftslogiken. Genau hier verschärft sich der Wettbewerb – nicht nur um Kund*innen, sondern um die Frage, wie transparenzfähig eine Preisstruktur bleibt. In diesem Kontext ist auch der regulatorische Rahmen entscheidend: Die EU zielt mit der Maßnahme auf Interessenkonflikte, nicht auf einzelne Produktkategorien. Das bedeutet für Unternehmen: Sie müssen ihre Handels- und Ausführungspolitiken dokumentieren, Interessenkonflikte nachweislich begrenzen und die bestmögliche Ausführung (Best Execution) nachweisen können – unabhängig davon, welche Einnahmequelle sie nach dem PFOF-Verbot priorisieren.
Für die nächsten Monate zeichnet sich damit eine eher graduelle Anpassungswelle ab als ein harter „Preis-Chock“. Anleger*innen sollten ab 1. Juli 2026 insbesondere drei Dinge prüfen: erstens das Preisverzeichnis auf Änderungen bei Spreads und die konkrete Ausführungspolitik, zweitens Hinweise zu AGB-Updates oder Mitteilungen des Brokers, und drittens die Gesamtkosten je Kauf und Verkauf – nicht nur die beworbene Ordergebühr. ETF-Sparpläne können in einzelnen Fällen weiter kostenlos bleiben, während einzelne ETFs außerhalb von Partneraktionen kostenpflichtig werden könnten. Wenn tatsächliche Kosten nach dem PFOF-Ende steigen, wird ein Depotvergleich oder Anbieterwechsel zu einer praktischen Option. Für die Branche bedeutet das wiederum: Wer die Ausführungsgüte messbar macht und den Preisbau verständlich kommuniziert, gewinnt Vertrauen – und langfristig Neukundschaft.
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