BERN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Schweizer Gewerbeverband warnt vor wachsender Nachhaltigkeitsbürokratie, sobald das geplante NUFG-Gesetz in Kraft tritt. Im Zentrum steht die Befürchtung, dass vor allem KMU über Lieferketten indirekt mehr Reporting leisten müssen. Gleichzeitig bleiben die Rechnungslegungsvorgaben nach OR für viele Unternehmen eine operative Daueraufgabe, die durch neue Berichtspflichten noch komplexer werden könnte. Parallel treibt die EU mit ESRS 2026 die Standardisierung voran und setzt damit auch für Nicht-EU-Firmen einen Takt.

Im Obligationenrecht (OR) werden die Buchführungspflichten seit Jahren rechtsformneutral an die wirtschaftliche Bedeutung eines Unternehmens geknüpft. Doch mit dem geplanten Bundesgesetz über nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) verschiebt sich der Fokus: Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) sieht zusätzliche Belastungen durch Nachhaltigkeitsregeln, die vor allem mittelständische Betriebe indirekt über ihre Lieferketten treffen könnten. Das Alarmzeichen kam Anfang Juli 2026, als der Verband öffentlich gegen den Entwurf Position bezog und eine neue „Nachhaltigkeitsbürokratie“ in Aussicht stellte. Für Unternehmen bedeutet das weniger einen einzelnen Umstellungstermin als vielmehr mehr parallele Workstreams in Rechnungswesen, Compliance und Beschaffung.
Technisch knüpft die Debatte an die bestehende Logik der Unternehmensberichterstattung an: Die Artikel 957 bis 963b OR legen fest, wann Unternehmen von einfacher Buchführung auf doppelte Buchführung umstellen müssen. Einzelfirmen und Personengesellschaften bleiben bei einer Umsatzschwelle von 500.000 CHF zunächst auf der einfacheren Ebene, während bei Überschreitung sowie bei AG und GmbH die doppelte Buchführung verpflichtend wird. Dazu gehören Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Operativ bleibt das Vorsichtsprinzip zentral, inklusive der Möglichkeit stiller Reserven. Zudem gelten Aufbewahrungsfristen: Belege sind sieben Jahre, die unterzeichnete Jahresrechnung zehn Jahre vorzuhalten.
Für größere Unternehmen werden die Anforderungen deutlich strenger. Wer in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei der Kriterien erfüllt – Bilanzsumme über 20 Millionen CHF, Umsatz über 40 Millionen CHF oder mehr als 250 Vollzeitstellen – muss zusätzliche Transparenzpflichten umsetzen. Dazu zählen unter anderem Geldflussrechnung, Lagebericht und gegebenenfalls eine Konzernrechnung. Auch eine ordentliche Prüfung wird fällig. In der Praxis entsteht damit häufig eine Schnittstelle zwischen klassischem Finanz-Reporting und internationalen Rechnungslegungsstandards wie Swiss GAAP FER, IFRS oder US GAAP. Genau hier liegt der Markttrigger: Nachhaltigkeitsanforderungen sind zwar thematisch anders, aber sie brauchen Datenqualität, Governance und konsistente Reporting-Formate – also dieselben organisatorischen Maschinen, nur mit neuen Eingangsdaten.
Der Marktkommentar der Branche ist dabei weniger „ob“ als „wie schnell und wie weit“: Der sgv bewertet das NUFG wirtschaftsfeindlicher als vergleichbare EU-Regelungen und fordert eine parlamentarische Motion zur Regulierungskostenbremse. Parallel dazu arbeitet das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) an einer Entlastungsstrategie über eine Expertengruppe. Deren Ziel bis Ende 2027: Bürokratie abbauen und Reportingformate vereinheitlichen, wobei Bagatellanforderungen im Fokus stehen. Finma und SNB signalisieren zwar Vereinfachungen grundsätzlich, lehnen jedoch eine generelle Deregulierung ab – ein Hinweis darauf, dass die Aufsicht vor allem die Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit erhalten will. Der EU-Vergleich unterstreicht das Tempo: Am 3. Juli 2026 veröffentlichte die EU-Kommission überarbeitete Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS 2026), die ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend werden. Auch wenn die Standards primär große Unternehmen adressieren, wirken sie über Lieferketten und Ausschreibungen in die gesamte Wertschöpfungskette hinein.
Für die Zukunft wird entscheidend, ob sich Reporting durch Digitalisierung und Datenarchitektur wirklich entkoppeln lässt. Neben der Rechnungslegung rückt die Digitalisierung als Entlastungshebel in den Vordergrund: In Deutschland wird ab 2028 die E-Rechnung im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format verpflichtend, die Empfangsbereitschaft ist bereits seit 2025 nötig. Ähnliche Effizienzpotenziale werden auch im Schweizer Kontext diskutiert – und sie sind kompatibel mit Nachhaltigkeitsdaten, weil automatisierte Erfassung, Validierung und revisionssichere Speicherung die Fehlerquote senken. Gleichzeitig bleibt die regulatorische Seite ein Sicherheitsnetz: Wer zusätzliche Nachhaltigkeitskennzahlen liefert, muss sie mit Datenschutz- und Audit-Fähigkeit verbinden, insbesondere wenn Lieferantenstammdaten, Produktionsdaten oder Energieverbräuche verarbeitet werden. Unternehmen sollten daher nicht nur Formulare „ausfüllen“, sondern Datenflüsse von ERP, Einkauf und Buchhaltung bis ins Reporting neu orchestrieren – damit die nächste Welle an Standards nicht jedes Mal als Großprojekt startet.
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