LEVERKUSEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Nach der Explosion in einer Sondermüllverbrennungsanlage bei Leverkusen vor fünf Jahren steht nun das Ergebnis eines strafrechtlichen Verfahrens fest: Die Zentralstelle für die Verfolgung von Umweltkriminalität in NRW hat das Verfahren gegen vier Mitarbeitende des Betreibers Currenta mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Technisch sieht die Behörde den Ausgangspunkt bei einem aus Dänemark stammenden Abfall, der sich selbst zersetzen konnte und dadurch bis zur Explosion erhitzte. Parallel laufen Ermittlungen gegen den dänischen Abfallerzeuger und einen Hamburger Abfallmakler weiter, unter anderem zu der Frage, welche Informationen zu den gefährlichen Eigenschaften weitergegeben wurden. Zusätzlich ordnet der Fall Sicherheitsmaßnahmen an, darunter strengere Deklarations- und Identifikationspflichten für eingehende Abfälle.

Fünf Jahre nach der Explosion in einer Sondermüllverbrennungsanlage bei Leverkusen verdichten sich die Erkenntnisse zur Ursache – und sie schaffen zugleich neue juristische und operative Fragen. Aus Sicht der Zentralstelle für Umweltkriminalität in NRW (ZeUK) war ein aus Dänemark stammender Abfall ursächlich, der eine „selbstzersetzende Eigenschaft“ aufwies. Diese Eigenschaft habe in dem Leverkusener Tank, in dem der Stoff über der Selbsterwärmungstemperatur gelagert worden sei, einen Temperatur- und Druckanstieg ausgelöst, der schließlich in eine Explosion mit anschließender Brandentwicklung überging. Für die Betroffenen bleibt damit zwar ein zentraler technischer Bezugspunkt klarer als zuvor, die Aufarbeitung ist jedoch juristisch nicht vollständig abgeschlossen.
Im eingestellten Verfahren ging es konkret um Mitarbeitende des Betreibers Currenta – und die ZeUK hat dabei differenziert: Für die Verantwortlichen, die Annahme und Lagerung des Abfallstoffes verantworteten, habe aus den vorgelegten Daten und Unterlagen nicht erkennbar gewesen sein sollen, dass der Abfall diese folgenschwere „selbstzersetzende“ Eigenschaft besitzt. Das Schadensereignis sei für sie demnach nicht vorhersehbar gewesen. Diese Bewertung ist entscheidend, weil sie den strafrechtlichen Maßstab verschiebt: Nicht die physikalische Kette bis zur Explosion steht allein im Fokus, sondern die Frage, ob den Betroffenen im konkreten Prozess hinreichend ersichtliche Informationen vorlagen und ob sie deshalb hätten handeln müssen.
Gleichzeitig laufen die Ermittlungen gegen weitere Beteiligte weiter – und dort liegt das zweite große Spannungsfeld des Falls: In der Fortführung der Verfahren gegen den dänischen Abfallerzeuger und einen Hamburger Abfallmakler soll geklärt werden, ob Informationen zu den gefährlichen Eigenschaften des Abfallstoffes nicht oder nicht rechtzeitig an den Betreiber weitergegeben wurden. Für die Praxis der Entsorgungs- und Anlagenbetreiber ist das ein typischer Konfliktpunkt zwischen Dokumentationspflichten und tatsächlicher Stoffcharakteristik: Wenn ein Abfall im Rahmen der Annahme als weniger kritisch erscheint, kann eine spätere Erkenntnis über die tatsächliche chemisch-thermische Reaktivität eine Sicherheitslücke offenlegen – selbst dann, wenn der Betreiber seine Prozesse grundsätzlich nach Standarddaten ausführt. Genau an dieser Schnittstelle entscheidet sich, ob der Vorfall primär als technisches Versagen, als Informationsdefizit in der Lieferkette oder als Kombination aus beidem zu bewerten ist.
Der juristische Ausgangspunkt steht dabei im Kontext einer belastenden Ereigniskette: Am 27. Juli 2021 war in der Sondermüllverbrennungsanlage ein Lagertank explodiert, mehrere Tanks wurden zerstört und das Feuer breitete sich erheblich aus. Die Behörden ordnen das Ereignis als eines der schwersten Explosionsunglücke in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten ein. Für Sicherheitsverantwortliche ist der Kernmechanismus – Selbsterwärmung mit exponentiellem Temperatur- und Druckanstieg – technisch gut nachvollziehbar, aber gefährlich in der Umsetzung: Sobald die Temperatur eine Schwelle überschreitet, können Reaktionen beschleunigen, die entstehenden Gase und Drücke wiederum die Situation eskalieren lassen, bis Anlagenbarrieren oder Auslegungselemente nicht mehr stabil gegen den Verlauf wirken. Dass es trotz bestehender Regelwerke so weit kommen konnte, ist deshalb weniger eine Frage „ob es passiert“, sondern „welche Informationen und Schutzannahmen dabei gegolten haben“.
Auch für Currenta und die Angehörigen hat der Beschluss eine doppelte Bedeutung. Der Betreiber bewertet die Ergebnisse als wichtigen Schritt in der Verarbeitung des Geschehenen und unterstreicht, dass der Abfall so niemals hätte angeliefert werden dürfen. Parallel äußerten sich Angehörige weiterhin mit dem Wunsch nach Klarheit darüber, wer die Verantwortung trägt, insbesondere weil strafrechtliche Entscheidungen in der Wahrnehmung vieler Betroffener nicht automatisch mit dem Gefühl vollständiger Aufarbeitung zusammenfallen. Ein Verfahren kann eingestellt werden, ohne dass die Ursache als solche aus Sicht der Opfer „verschwindet“. Genau deshalb wirken die laufenden Ermittlungen gegen den Erzeuger und den Makler besonders stark: Sie betreffen unmittelbar die Frage, ob in der Vorstufe – bei Einstufung, Kommunikation und Bereitstellung der Gefahrinformationen – Versäumnisse vorlagen.
Finanziell hat der Fall zusätzlich eine operative Komponente: Im laufenden Teilverfahren gegen vier Mitarbeitende der Anlage wurde bei einem ehemaligen Betriebsleiter eine Einstellung gegen Geldauflage vorgenommen; dabei ging es um „unbewusst fahrlässiges Verhalten“ im Zusammenhang mit Evakuierungsmaßnahmen. Unabhängig davon beantragte die ZeUK beim Dortmunder Landgericht eine Geldbuße gegen Currenta in Höhe von 1,9 Millionen Euro. Der Betrag signalisiert, dass die Behörden nicht nur strafrechtliche Individualvorwürfe prüfen, sondern auch eine Organisations- und Sanktionsperspektive berücksichtigen, die aus Sicht der Ermittler möglicherweise bei einzelnen Prozessen einschlägig war. Currenta kündigte an, die Geldbuße zu akzeptieren; parallel macht das Unternehmen zivilrechtliche Ansprüche gegen das dänische Abfallunternehmen geltend, wobei nach Angaben aus dem Verfahren eine Größenordnung von mehr als 150 Millionen Euro für Schäden des Explosions- und Brandereignisses im Raum steht.
Was sich nach dem Unglück an Sicherheitsprozessen konkret verändert hat, wird im politischen und behördlichen Kontext beschrieben: NRW-Umweltminister Oliver Krischer stellte laut seinem Bericht an den Landtag dar, dass mit Leverkusener Unternehmen, Behörden und externen Experten ein umfassender Prozess angestoßen wurde, um künftig derartige Ereignisse „nach menschlichem Ermessen“ auszuschließen. Als eine Maßnahme wird genannt, dass flüssige Abfälle vor der Anlieferung und bei jeder Anlieferung präzise deklariert und identifiziert werden müssen. Gerade bei Stoffen mit potenziellen Selbsterwärmungseffekten verschiebt sich der Fokus von allgemeinen Einstufungen hin zu belastbaren Nachweisen: Entscheidend sind nicht nur Sicherheitsdatenblätter, sondern die Konsistenz über Lieferkette und Betrieb hinweg, etwa wenn Abfallchargen unterschiedliche thermische Eigenschaften haben können. Für Betreiber bedeutet das: Kontrollregime und Annahmeprozesse werden stärker zu einem Sicherheitsinstrument, nicht nur zu einer formalen Compliance-Schicht.
Für die Branche und für künftige Projekte ist der Fall damit mehr als eine einzelne Explosion. Er zeigt, wie eng bei Entsorgungs- und Verbrennungsanlagen technische Ursache, Informationsfluss und rechtliche Bewertung miteinander gekoppelt sind. Wenn der kritische Stoffmechanismus in Richtung Selbsterwärmung geht, wird die Frage nach Grenzwerten, Lagerlogik und Plausibilitätsprüfungen zur betrieblichen Existenzfrage. Gleichzeitig wird sichtbar, dass Ermittlungen gegen die Vorstufe – also Erzeuger und Makler – länger dauern können, weil dort Datenkompetenz, Einstufungsdokumente und Kommunikationswege zusammenkommen. Für Unternehmen heißt das praktisch: Wer Sicherheitsprozesse aufbaut, muss sie so gestalten, dass sie nicht auf die Annahme „die Unterlagen waren vollständig“ angewiesen sind, sondern Abweichungen früh erkennen und im Zweifel die Annahme stoppen.
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