PARIS / LONDON (IT BOLTWISE) – Die französische Glücksspielaufsicht ANJ ordnet die Sperrung von Polymarket an und begründet den Schritt mit regulatorischen Lücken bei Event-Wetten. Schon im Juni 2024 verzeichnete die Plattform rund 578.751 Besuche aus Frankreich. In der EU rückt damit die Frage in den Mittelpunkt, ob solche Kontrakte als Glücksspiel oder als Derivate zu behandeln sind. Mit der ESMA-Klarstellung zu MiFID II wächst der Druck auch auf Betreiber in anderen Ländern.

Die Sperrung von Polymarket durch die französische Glücksspielaufsicht ANJ markiert in Europa einen Wechsel vom Beobachten hin zum konsequenten Eingreifen. Hintergrund ist eine Entscheidung vom 16. Juli 2024: Internetdienstanbieter sollen den Zugriff auf die Plattform unterbinden. ANJ stützt sich dabei auf konkrete Nutzungsdaten, die im Juni 2024 in Frankreich erhoben wurden – insgesamt 578.751 Besuche und mehr als 205.000 einzigartige Besucher. Für die Betreiber ist damit nicht nur eine einzelne Domain betroffen, sondern ein Signal, dass „Prognosemarkt“ als Etikett die rechtliche Einordnung nicht dauerhaft überdecken kann.
Technisch betrachtet läuft der Eingriff auf klassischen Netzsperren hinaus. ANJ ordnet den Zugriff über Internetdienstanbieter an, nachdem bereits im Umfeld der Plattform wiederholt Sicherheits- und Integritätsvorwürfe diskutiert wurden. So hatte die Behörde den Betreiber Adventure One QSS Inc. bereits seit November 2024 im Blick: Damals wurde festgestellt, dass die angebotenen Dienste einem nicht autorisierten Glücksspielangebot ähneln. Der Versuch, Finanztransaktionen aus Frankreich zu blockieren, habe in der Praxis umgangen werden können, weshalb die Behörde den Schwerpunkt offenbar auf die Reichweite über die öffentliche Internet-Infrastruktur verlagert. Besonders schwer wog zudem die Sorge vor Manipulation bei Wettervorhersagen – ein Punkt, der in der Folge auch die Cyberkriminalitätseinheit der Pariser Staatsanwaltschaft auf den Plan rief.
Die Durchsetzung wirkt dabei nicht wie ein Einzelfall, sondern wie eine skalierende Vollzugsstrategie. Allein im Jahr 2025 blockierte ANJ bereits 1.290 URLs. Laut Aufstellung der Behörde sind zudem weitere europäische Staaten aktiv gewesen: Deutschland, Belgien, Rumänien, die Schweiz, Polen, die Niederlande, Griechenland, Italien, Portugal, Spanien, die Ukraine sowie Tschechien hätten Prognosemärkte bereits eingeschränkt oder blockiert. In der Kritik steht dabei häufig weniger das Geschäftsmodell als die fehlenden Sicherungsmechanismen, insbesondere Know-Your-Customer-Systeme (KYC), um Identitäten zu verifizieren und Minderjährige oder gesperrte Nutzer wirksam auszuschließen. Ohne diese Prüfungen gelten in der Logik der Aufsicht hochriskante Wetten als zu leicht zugänglich.
Die europäische Verschärfung bekommt zusätzlich Rückenwind durch die ESMA. Am 3. Juli 2024 erinnerte die Aufsicht Unternehmen daran, dass „Event-Kontrakte“ je nach Ausgestaltung als Derivate einzuordnen sein können. Wenn eine Wette auf Zinsraten, Währungen oder Inflation basiert, falle sie als Finanzinstrument unter die MiFID II Richtlinie. Für Privatkunden sind solche binären Optionen in der EU seit 2018 verboten. Wulf Hambach von der Kanzlei Hambach & Hambach bringt die praktische Konsequenz auf den Punkt: Für den Betrieb solcher Kontrakte sei eine vollständige MiFID-II-Lizenz nötig, die allerdings nur den Vertrieb an professionelle Kunden erlaubt. Damit wird die Diskussion um den „Regulierungsrahmen“ im Kern zu einer Frage der Produktstruktur: Welche Zahlungsströme entstehen, wie wird abgerechnet, und welche wirtschaftliche Funktion erfüllt der Kontrakt?
Genau hier setzt auch die rechtliche und kommunikative Lücke an, die Prognosemärkte ausnutzen. Sie treten häufig als Plattformen „für Wissen“ auf, handeln aber gleichzeitig Themen von Sport über Politik bis hin zu Kriegen. Aus Sicht von Branchenvertretern durchkreuzt die ESMA-Klarstellung diese Universalität: Eine Wette auf den Bitcoin-Preis sieht eben nicht wie eine Glücksspielinnovation aus, sondern wie ein binäres Finanzprodukt. Umgekehrt wird das Etikett „Prognosemarkt“ in Europa damit immer schwieriger als Argument durchzubringen, wenn die Ausgestaltung funktional wie ein Derivat wirkt. Selbst das neue Krypto-Regelwerk MiCA bietet laut Text keinen sauberen Ausweg: Tokenisierte Kontrakte, die Finanzinstrumente darstellen, sind von MiCA ausgeschlossen. Für andere Bereiche müssten Betreiber als Krypto-Dienstleister lizenziert werden – und damit steigen typischerweise die Hürden gegenüber dem bisherigen Setup.
Für Deutschland lautet die Konsequenz laut Beitrag besonders klar: Plattformen wie Polymarket „schweben“ rechtlich im luftleeren Raum und sind in Deutschland illegal. Der GlüStV 2021 setzt enge Grenzen für Wetten auf politische Ereignisse, Wetter oder gesellschaftliche Trends, während der regulierte Markt solche Inhalte nicht zulässt. Zusätzlich fehlt bei unregulierten Anbietern Schutz durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Im Text wird das nicht nur abstrakt behauptet, sondern über konkrete Schutz- und Kontrollmechanismen greifbar gemacht: Es gebe dort kein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro, keine Anbindung an das Sperrsystem LUGAS und keine Kontrolle der 1 Euro Einsatzgrenze pro Spin bei Slots oder entsprechender Limits bei Wetten. Am gravierendsten wird jedoch das Auszahlungsrisiko beschrieben: Ohne deutsche Lizenz könnten Gewinne eingefroren werden, wobei deutsche Gerichte den Nutzern faktisch weniger helfen könnten, weil der Rechtsrahmen des regulierten Markts nicht greift.
Für lizenzierte GGL-Casinos und Wettanbieter entsteht dadurch ein doppelter Effekt. Einerseits profitieren sie indirekt davon, dass Schattenmärkte austrocknen: Wer Compliance, Spielerschutz und Integrität investiert, muss diesen Aufwand nicht mehr im selben Kundenkreis gegen Anbieter ausspielen, die KYC-Prüfung oder Wettsteuer-Abführung aus Sicht der Aufsicht unzureichend erfüllen. Andererseits mahnt der Text zur Wachsamkeit, weil Prognosemärkte Sportwetten häufig als „Kontrakte“ maskieren. Genau deshalb ist die klare Kante der ESMA und der ANJ in der Logik des Beitrags mehr als Symbolpolitik: Sie reduziert die Spielräume, in denen Innovation als Ausrede für Gesetzesumgehung dienen könnte. Wenn ein Produkt wie ein Finanzinstrument funktioniert, sollte es die Finanzregulierung nicht dadurch umgehen, dass es sich Prognosemarkt nennt. Wenn es wie Glücksspiel funktioniert, sollte es die Glücksspielregulierung nicht dadurch vermeiden, dass es sich Finanzprodukt nennt. – Ismail Vali, Präsident der Gaming Compliance International (GCI) Das verlagert die Diskussion in die Technikdetails der Ausgestaltung und in die konkrete Rechtsfolge für bestimmte Produktklassen, nicht in die Marketingbegriffe.
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