LONDON (IT BOLTWISE) – Eine aktuelle Analyse von Pharma-Websites zeigt, dass 88 Prozent Datenschutzfehler bei Cookies und externem Tracking machen. Besonders auffällig: Technisch nicht notwendige Cookies werden bei 22 von 25 Seiten bereits vor der ausdrücklichen Zustimmung gesetzt. Auch externe Dienste starten vorab, häufig mit Google-Komponenten. Hinzu kommt steigender regulatorischer Druck durch neue Melde- und Transparenzpflichten im EU-Rechtsrahmen.

Bei Pharma-Websites verschiebt sich der Fokus von der bloßen Datenschutz-Erklärung hin zur Frage, wie Einwilligungen technisch tatsächlich umgesetzt werden. Laut einer Analyse, die 25 Präsenzen deutscher Pharmaunternehmen untersucht, wiesen 88 Prozent der Seiten Datenschutzfehler auf. Das Muster ist dabei weniger „ein einzelnes vergessenen Feld“, sondern ein systematisches Zusammenspiel aus Consent-Logik, Cookie-Setzung und dem Zeitpunkt, zu dem externe Dienste im Browser laden. Besonders kritisch: 22 der 25 Unternehmen setzten technisch nicht notwendige Cookies bereits, bevor Nutzer eine explizite Zustimmung gegeben hatten.
Technisch betrachtet liegt der Kern des Problems oft in der Reihenfolge der Ausführung. Wenn Cookies oder Skripte durch Tag-Manager, vorbefüllte Consent-States oder unzureichend geschützte Skript-Loader bereits beim Seitenaufbau aktiv werden, entsteht eine Übertragung, bevor der rechtliche Rahmen für die Einwilligung erfüllt ist. In der gleichen Untersuchung zeigt sich zudem, dass 84 Prozent der Webseiten externe Dienste vorab luden, allen voran Google-Dienste, die auf 76 Prozent der untersuchten Präsenzen ohne Einwilligung aktiv wurden. Für Datenschutzbeauftragte ist das nicht nur eine Frage der Dokumentation, sondern der messbaren Nutzer-Interaktion: Entscheidend ist, was im Browser passiert, bevor eine wirksame Entscheidung getroffen werden kann.
Der Marktbezug wird dadurch schärfer, dass auch große und international bekannte Pharma-Namen in der Stichprobe auftauchen. Betroffen sind etwa Abbott, Bayer, BioNTech und Pfizer, wobei lediglich zwei der 25 Websites die Bestnote erhielten. Das Bild passt zu Erhebungen aus der Praxis: So wird in weiteren Auswertungen berichtet, dass rund 80 Prozent der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gegen die DSGVO verstoßen. Als Hauptursache wird genannt, dass Datenschutzbeauftragte in interne Prozesse zu selten eingebunden werden, insbesondere bei Personalprojekten und Software-Einführungen.
Konsequenterweise betrifft das nicht nur das „Cookie-Banner“, sondern die Governance dahinter. Die Quelle verweist darauf, dass bei 86 Prozent der Personalprojekte und bei 79 Prozent der Software-Einführungen die Beteiligung des Datenschutzpersonals fehlt. Zusätzlich erfüllt nur jedes fünfte Unternehmen ein aktuelles Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, obwohl genau dieses Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO als zentrales Steuerungs- und Nachweisinstrument gilt. Fehlt die Aktualität, steigt das Risiko, dass technische Änderungen wie neue Analytics-Setups, Consent-Tools oder Integrationen nicht sauber abgebildet sind. In der Darstellung wird sogar ein wirtschaftlicher Hebel betont: Fehler im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten könnten bis zu 2 % des Jahresumsatzes kosten.
Während Unternehmen ihre Cookie-Setzung nachschärfen müssen, verschiebt sich parallel die Debatte auf politischer Ebene. Eine Koalition europäischer Datenschutzorganisationen, darunter noyb, BEUC und EDRi, hat die Kampagne „Kill the cookie banner“ gestartet und will die ständigen Banner-Abfragen durch eine einmalige Entscheidung in den Browsereinstellungen ersetzen. Der Hintergrund: Artikel 88b DSGVO habe diese Vereinfachung ursprünglich vorgesehen, jedoch sei der Passus im Zuge des „Digital Omnibus“-Verfahrens am 18. Juni gestrichen worden. Die Organisationen kritisieren dabei, dass Konzerne wie Google und Meta die Vereinfachung blockieren; zugleich wird die Nutzerrealität beschrieben, wonach 90 Prozent Cookie-Banner mangels Alternativen akzeptieren, aber nur 3 Prozent tatsächlich getrackt werden möchten.
Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Datenschutzteams stärker in Richtung technischer Nachweisführung und Prozesshygiene gedrängt werden. Die Quelle verweist auf neuen Druck durch mehrere EU-Regime: Ab dem 2. August sollen Transparenzpflichten des AI Acts greifen, ab dem 11. September folgen Meldepflichten nach dem Cyber Resilience Act. Bereits im Juni habe der Europäische Datenschutzausschuss eine einheitliche Meldevorlage für Datenschutzverletzungen verabschiedet, deren Konsultationsphase am 5. August endet. In der Praxis bedeutet das: Wer künftig gegenüber Datenschutzbeauftragten nicht nur behaupten, sondern belegen kann, wann welche Datenflüsse angestoßen werden, verkürzt Rückfragen und macht Budgetdiskussionen greifbarer.
Auch die Durchsetzung bleibt nach der Darstellung wirtschaftlich relevant. Für 2025 werden DSGVO-Bußgelder von über 1,1 Milliarden Euro genannt, zudem sei die Zahl der Durchsetzungsmaßnahmen um 34 Prozent gestiegen. Verschärfend wirkt außerdem ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VI ZR 97/22): Bereits die bloße Sorge vor Datenmissbrauch nach einem Leck könne für Schadensersatz reichen. Für IT- und Hosting-Teams ist das unmittelbar anschlussfähig, weil es die Erwartung erhöht, dass Cookie-Setups und Tracking-Skripte kontinuierlich geprüft und dokumentiert werden. In diesem Kontext kündigt Cloudways an, künftig mit CookieYes zusammenzuarbeiten, um automatisierte Cookie-Scans und rechtssichere Einwilligungsprotokolle direkt im Hosting-Dashboard zu unterstützen.
Für Unternehmen aus der Pharma-Branche ist die zentrale Lehre damit weniger „ein Tool installieren“, sondern ein durchgängiger Nachweis über den gesamten Daten- und Consent-Lebenszyklus. Wenn Consent erst nach dem Laden externer Skripte wirksam wird, sind viele Maßnahmen nur kosmetisch. Gleichzeitig zeigen die genannten Änderungen rund um AI Act und Cyber Resilience Act, dass die nächste Stufe der Compliance in Richtung Prozess- und Berichtswesen geht: Jahresberichte, nachvollziehbare Aktivitäten und klare Verantwortlichkeiten werden damit zum operationalen Vorteil. Wer jetzt in KI-unterstützte Prüf- und Monitoringroutinen investiert, kann Einwilligungsfehler schneller erkennen, bevor sie sich in Beschwerden, Bußgeldverfahren oder Schadensersatzansprüche übersetzen.
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