LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesregierung veröffentlicht offenbar nicht, wie viele Anträge auf Forschungsvisa für chinesische Wissenschaftler abgelehnt wurden. Das Auswärtige Amt stuft die entsprechenden Angaben als Verschlusssache ein. Stattdessen werden nur Zahlen zu bearbeiteten Anträgen genannt, darunter 3.273 abgeschlossene Bearbeitungen im Jahr 2024. Damit bleibt unklar, wie stark Sicherheitsbedenken in den Entscheidungen tatsächlich eine Rolle spielen.

Im Streit um Forschungssicherheit und offene Wissenschaftsprogramme bleibt ein zentraler Punkt ungeklärt: Wie viele Anträge auf Forschungsvisa für chinesische Wissenschaftler tatsächlich scheitern, dazu macht die Bundesregierung nach Angaben aus einer parlamentarischen Anfrage keine verwertbaren Angaben. Das Auswärtige Amt führt als Begründung an, dass veröffentlichte Ablehnungszahlen zu „unsachgemäßen Schlussfolgerungen“ führen könnten und verweist zudem auf eine frühere Antwort aus dem Jahr 2023. Für Hochschulen und Partnerinstitutionen bedeutet diese Lücke vor allem eines: Planungs- und Risikobewertungen lassen sich derzeit eher aus indirekten Indikatoren ableiten als aus belastbaren Ablehnungsquoten.
Die Zahlen, die öffentlich werden, betreffen dagegen nur den Prozessstatus. Für 2024 wurden laut Antwort insgesamt 3.273 Anträge chinesischer Staatsangehöriger zu Forschungszwecken bearbeitet; im Vergleich dazu lag die Zahl 2021 bei 2.147. 2025 sank die Bearbeitungszahl auf 2.627. Im ersten Halbjahr 2026 wurden demnach 856 Anträge abschließend bearbeitet. Entscheidend ist dabei, dass „abgelehnt“ und „abschließend bearbeitet“ nicht automatisch dasselbe sind: Ohne separate Ablehnungsstatistik bleibt unklar, ob die Entscheidungen inhaltlich strenger oder eher im Rücklauf liegen – die veröffentlichte Statistik zeigt vor allem den Umfang der Bearbeitung, nicht das Sicherheitsresultat.
Dass die Bundesregierung gerade bei Ablehnungen eine Veröffentlichung verweigert, fällt in eine anhaltende Debatte über Forschungssicherheit. In diesem Kontext wird häufig auf konkrete Prüffelder verwiesen, etwa auf Untersuchungen zu Forschungskooperationen zwischen dem Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit (CISPA) und chinesischen Einrichtungen. Parallel dazu warnen Sicherheitsexperten seit Jahren vor Risiken, die aus der Zusammenarbeit mit Einrichtungen entstehen können, die offenbar militärnah oder zumindest in Sicherheitsstrukturen eingebunden sein könnten. Der gemeinsame Nenner dieser Debatte lautet: Wissenschaftliche Offenheit und internationale Kooperationen sollen nicht pauschal zurückgefahren werden, aber es braucht klarere Mechanismen, um Wissenschaftsmissbrauch oder vereinzelte Spionagevorwürfe zu minimieren.
Ein Blick in die Argumentationslinie des Auswärtigen Amts zeigt auch, warum die Ablehnungszahlen politisch so sensibel sind. Die Bundesregierung bezieht sich als Beispiel auf Vorwürfe aus anderen Ländern – etwa die Behauptung, Deutschland habe Visa aus politischen Gründen verschärft. Solche Anschuldigungen können diplomatische Spannungen befeuern und außerdem die Rolle Deutschlands als Vermittler in internationalen Konflikten erschweren. Gleichzeitig zeigt gerade diese Spiegelung, wie schwer es ist, Transparenz und Außenwirkung sauber zu trennen: Wer nur Bearbeitungszahlen veröffentlicht, liefert zwar eine Größenordnung für den Verwaltungsaufwand, lässt aber den eigentlichen Prüfzweck – nämlich Sicherheitsaspekte – im Dunkeln.
Marcel Emmerich, Abgeordneter der Grünen, kritisiert genau diese Asymmetrie. Er bemängelt, Hochschulen stünden nicht nur vor unzureichenden Informationen, sondern fehlten „verbindliche Schutzstandards“, ausreichende Beratung und eine wirksame Sicherheitsstrategie gegen Wissenschaftsspionage. In seiner Darstellung kommt damit ein praktisches Umsetzungsproblem ins Spiel: Selbst wenn internationale Kooperation grundsätzlich gewünscht ist, müssen Universitäten wissen, welche Risiken sie in welchen Konstellationen abwägen sollen – und wie sie Forschende beraten, die aus autoritär geprägten Staaten stammen, aber dennoch unabhängig forschen wollen. Emmerich fordert deshalb einen differenzierteren Umgang: Wer frei forscht, solle willkommen sein; wer im Auftrag autoritärer Regime spioniere, müsse konsequent gestoppt werden – die Bundesregierung schweige aber zur konkreten Differenzierung, so der Vorwurf.
Für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Technologieverantwortliche hat die Frage weitreichende Folgen. Denn Visa-Entscheidungen wirken nicht nur kurzfristig auf einzelne Projekte, sondern beeinflussen auch Zugänge zu Nachwuchs, zu Gastaufenthalten und zu langfristigen Forschungsnetzwerken. Wenn Ablehnungsgründe und -quoten nicht nachvollziehbar sind, verschiebt sich die Steuerung in Richtung interner Compliance-Modelle, die auf Erfahrungswerten statt auf Daten basieren. Das kann Kooperationen zwar weiterhin ermöglichen, erhöht aber den Aufwand für Risikoprüfung, Vertragsgestaltung und Projektstarts. Gleichzeitig bleibt die deutsche „Forschungssicherheit“ damit stärker politisch vermittelt als empirisch fundiert – genau der Zustand, den Emmerich als fehlende Strategie und fehlende Beratung beschreibt.
Unterm Strich entsteht ein Spannungsfeld zwischen Verwaltungsstatistik und Sicherheitslogik: Die Bundesregierung veröffentlicht den Bearbeitungsumfang (mit 3.273 bearbeiteten Anträgen im Jahr 2024 als Beispiel) und schließt die für die Debatte entscheidenden Ablehnungszahlen aus. Damit bleibt offen, wie oft Sicherheitsbedenken tatsächlich zu einem Abbruch führen und wie sich dieser Anteil im Zeitverlauf verändert. Für die laufende Debatte wird daher entscheidend sein, ob Transparenz künftig zumindest in aggregierter, datenschutz- und auslandsdiplomatisch sensibler Form möglich wird – oder ob die Einordnung von Forschungssicherheit dauerhaft ohne belastbare Ablehnungsindikatoren auskommen muss.
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