LONDON (IT BOLTWISE) – Belarus treibt einen Gesetzentwurf voran, der Online-Werbung für Lotterien, Spiele und virtuelle Spielstätten weitgehend untersagen soll. Geplant ist unter anderem ein Verbot von Bonus-Informationen in Werbemitteln sowie ein striktes Werbeverbot mit Bildern von Menschen oder Tieren. Betroffen sein sollen zudem nicht nur Banner im Internet, sondern auch andere Werbeträger wie Fahrzeuge. Für deutsche Spieler ist die Änderung zwar rechtlich nicht direkt bindend, sie zeigt jedoch einen global härter werdenden Kurs bei Glücksspielwerbung.

Belarus verschärft die Regulierung des Glücksspielmarkts und trifft dabei vor allem die Vermarktung im digitalen Raum. Der neue Gesetzentwurf aus dem Ministerium für Kartellregulierung und Handel zielt darauf ab, Online-Werbung für Lotterien, Spiele sowie elektronische interaktive Spiele nahezu vollständig zu stoppen. Damit rückt nicht der Zugang zu Angeboten in den Fokus, sondern die Sichtbarkeit im öffentlichen Raum – ein Ansatz, der in vielen Ländern zwar diskutiert, in dieser Reichweite aber selten so direkt umgesetzt wird.
Technisch und operativ bedeutet das für Betreiber vor allem Anpassungsarbeit in ihren Werbe- und Tracking-Workflows. Sobald Werbung als „Internetwerbung“ fällt, müssen Kampagnen, Creatives und Landingpages so gestaltet werden, dass sie die vorgesehenen Verbote nicht auslösen. Besonders einschneidend ist die Einschränkung der visuellen Gestaltung: Künftig soll das Verwenden von Bildern von Menschen oder Tieren in Glücksspielanzeigen untersagt sein. Zusätzlich soll es keine Bonus-Informationen mehr geben, die sich auf Einsätze in Spielstätten beziehen lassen – genau an dieser Stelle sind viele Akquise-Mechaniken in der Praxis stark verankert, etwa in Formulierungen wie „Willkommensbonus“, „Einzahlungsbonus“ oder „Freispiel-Pakete“.
Der Entwurf geht aber über klassische Werbemittel hinaus. Laut den Angaben des Ministeriums soll das Werbeverbot nicht nur für Internetbanner gelten, sondern auch weitere Werbeträger erfassen; sogar Fahrzeuge sollen als Werbeträger betroffen sein. Die Behörde kündigt zudem nur sehr begrenzte Ausnahmen für dieses Totalverbot an. Damit verschiebt sich die Kostenlogik für Marketingabteilungen: Nicht nur einzelne Anzeigeninhalte müssen überarbeitet werden, sondern ganze Werbekanäle – inklusive offline integrierter Kampagnen, wenn diese mit Glücksspielmotiven oder -botschaften betrieben werden.
Politisch wird die Linie damit weiter konkretisiert, dass die Regierung die rechtlichen Rahmenbedingungen im Glücksspielumfeld enger fassen will. Präsident Lukaschenko hatte bereits im Mai 2025 angedeutet, die Gesetze gegen ausländische Einflüsse im Glücksspielsektor zu verschärfen; der aktuelle Entwurf macht aus dieser Richtung nun konkrete Werberegeln. Auch wenn der Jugendschutz als Argument im Raum steht, lässt sich aus der Ausgestaltung ebenso ein wirtschafts- und kontrollpolitisches Motiv ableiten: Wer Boni und emotionalisierende Bildwelten aus der Werbung entfernt, senkt die Hürde für einen regulierten Marktauftritt – und erschwert gleichzeitig dem „Neustart“ neuer oder internationaler Anbieter den Aufbau von Aufmerksamkeit. Wie genau die Umsetzung am Ende aussehen wird, bleibt jedoch abhängig davon, wie die Details der Definitionen und Ausnahmen in der finalen Fassung formuliert werden; das Verfahren bis zur gesetzlichen Verbindlichkeit ist damit noch offen.
Für internationale Unternehmen ist der Schritt zudem in eine breitere Reaktionskette eingebettet. Schon zuvor haben einige Anbieter ihre Marken aus Russland zurückgezogen; andere haben mit Spendenaktionen reagiert oder ihre Aktivitäten in politisch sensiblen Märkten beendet. In der Summe signalisiert das: Selbst wenn ein Betreiber formal nicht direkt in Belarus Kunden akzeptiert, kann der Markt durch die lokale Regulierung und durch politische Spannungen faktisch zum Tabu werden. Das gilt insbesondere dann, wenn Werberichtlinien nicht nur Kampagneninhalte, sondern auch die Platzierung über mehrere Medien hinweg betreffen.
Wie stark betrifft das deutsche Publikum? Für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland ändert sich durch die belarussische Gesetzeslage kurzfristig nichts am geltenden deutschen Rechtsrahmen, da hierzulande der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) maßgeblich bleibt. Gleichzeitig ist das Signal aus Belarus Teil eines globalen Trends: Werbebeschränkungen werden strenger, und die Spielerschutzauflagen rücken stärker in den Vordergrund. In Deutschland ist Glücksspielwerbung bereits stark reglementiert – unter anderem mit zeitlichen Einschränkungen im Fernsehen und Radio für Online-Casinos zwischen 6 und 21 Uhr. Spieler sollten deshalb weiterhin ausschließlich bei Anbietern spielen, die auf der offiziellen Whiteboard-Liste der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) stehen; dort gelten Spielerschutzmechanismen wie das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro sowie ein Einsatzlimit von 1 Euro pro Spin bei virtuellen Automaten. Die Überwachung über LUGAS dient dabei der Durchsetzung dieser Limits.
Für GGL-lizenzierte Casinos liegt der Kernunterschied zu Belarus weniger in der grundsätzlichen Idee der Kontrolle als in der konkreten Ausgestaltung: Ein fast totales Werbeverbot mit den spezifischen Restriktionen zu menschlichen oder tierischen Bildern gibt es in dieser Form nicht. Allerdings achten die deutschen Aufsichtsstrukturen ebenfalls darauf, dass Werbung nicht irreführend ist und nicht gezielt Minderjährige adressiert. Belarus zeigt damit vor allem, wohin die Debatte international kippen kann: Werbemittel werden zunehmend als Risikoquelle betrachtet, nicht als „bloßes Marketing“. Der Entwurf ist damit weniger eine Einzelmaßnahme als ein weiterer Baustein in einem restriktiver werdenden regulatorischen Rahmen, der auch in Deutschland die politische Diskussion über Ausmaß und Durchsetzung von Werberegeln beeinflussen kann.
„Der Gesetzentwurf sieht ein Verbot der Internetwerbung für Lotterien, Spiele, einschließlich Werbe-, Glücksspiel- und elektronischer interaktiver Spiele, sowie für Glücksspieleinrichtungen vor.“ – Sprecher, Ministerium für Kartellregulierung und Handel
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