DÜSSELDORF / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Amtsgericht Düsseldorf hat ein vorläufiges Insolvenzverfahren über Galeria angeordnet und Frank Kebekus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Anwalt darf Bankguthaben und Forderungen einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen. In den 83 Filialen soll der Geschäftsbetrieb vorerst weiterlaufen, während mögliche Schließungen offen bleiben. Unklar ist zugleich, ob Beschäftigte Insolvenzgeld erhalten, weil eine Planüberwachung noch nicht aufgehoben wurde.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat über Galeria ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet und damit einen nächsten rechtlichen Schritt in einer Serie von Krisen eingeläutet, die das Warenhausunternehmen seit Jahren durchläuft. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Rechtsanwalt Frank Kebekus, der nach dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 502 IN 258/26 vor allem Finanzflüsse stabilisieren soll: Er darf Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen. Für die Praxis bedeutet das weniger „Neustart durch Mittelzufuhr“, sondern zunächst klare Verfügungs- und Kontrollrechte, damit die laufenden Verpflichtungen während der frühen Phase des Verfahrens geordnet abgewickelt werden können.
Auch wenn das Verfahren damit spürbar an Fahrt aufnimmt, bleibt der operative Betrieb vorerst erhalten. Galeria soll in seinen 83 Filialen zunächst weiterarbeiten; über mögliche Standortschließungen wird laut derzeitigem Stand erst im Verlauf des Sanierungsprozesses entschieden. Für Beschäftigte steht damit zugleich eine doppelte Unsicherheit im Raum: Einerseits hängt viel davon ab, welche Läden als tragfähig gelten, andererseits spielt die Frage nach dem Insolvenzgeld eine entscheidende Rolle für die Einkommenssicherung. Rund 12.000 Arbeitsplätze sind von der Entscheidung mittelbar betroffen, weil Personalplanungen in den kommenden Wochen oft unmittelbar an die Frage gekoppelt sind, ob und wie lange einzelne Standorte tatsächlich im Markt bleiben.
Technisch und prozessual ist der Kernkonflikt dabei weniger „Insolvenz an sich“, sondern die zeitliche Koordination zwischen laufendem Geschäftsbetrieb und den sozialrechtlichen Folgen. Unklar ist derzeit, ob Beschäftigte Insolvenzgeld erhalten können, weil das Amtsgericht Essen die Planüberwachung aus dem letzten Insolvenzverfahren bislang nicht aufgehoben hat. Die Bundesagentur für Arbeit hatte im Juni darauf verwiesen, dass bei fortbestehender Planüberwachung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erneut Insolvenzgeld gezahlt werde; die konkrete Situation müsse aber in jedem Fall individuell geprüft werden. Genau diese individuelle Prüfung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen relevant, weil sie die wirtschaftliche Bewertung des laufenden Verfahrens ergänzt: Selbst wenn Filialen zunächst öffnen, kann die finanzielle Absicherung einzelner Beschäftigungsphasen unterschiedlich ausfallen.
Der aktuelle Antrag ist zugleich der vierte Insolvenzantrag seit 2020 und damit ein Signal, dass klassische Sanierungshebel – etwa Forderungsverzichte, zusätzliche Kredite oder Kostenanpassungen – die strukturellen Herausforderungen des Warenhausmodells bislang nicht nachhaltig entschärfen konnten. Das Geschäftsmodell steht weiterhin unter Druck durch große Verkaufsflächen mit hohen Fixkosten sowie durch den Wettbewerb, der Onlinehandel, Fachgeschäfte und Discounter miteinander kombiniert. In solchen Konstellationen wird Sanierung schnell zu einer Abwägung zwischen Liquiditätssicherung und dem Umbau von Produktmix, Standortlogik und Investitionsplan. Entscheidend wird damit weniger die Frage, ob kurzfristig Spielraum entsteht, sondern ob tragfähige Standorte, ein überzeugendes Sortiment und ausreichend Kapital für Modernisierungen zusammenkommen.
Hinzu kommt die Unternehmensgeschichte, die den Handlungsspielraum beeinflusst. Seit Sommer 2024 gehört Galeria zu NRDC, einer US-Investmentgesellschaft, sowie zu einer Beteiligungsfirma von Bernd Beetz; die Namen Kaufhof und Karstadt verschwanden damit aus dem Firmennamen. Vor gut zweieinhalb Jahren war bereits der letzte Antrag gestellt worden, ausgelöst durch die Schieflage des damaligen Mutterkonzerns Signa. In diesem Verfahren mussten damals neun der 92 Warenhäuser schließen; Anfang 2024 kam es so zum bislang letzten Insolvenzantrag, nachdem die Signa-Pleite die Lage zuspitzte. Dass nun erneut ein Verfahren folgt, zeigt: Die Eigentümer- und Konzernstruktur allein liefert noch keine dauerhafte Lösung, wenn sich die Nachfrageentwicklung und die Kostenstruktur im stationären Handel gleichzeitig verändern.
Für Städte und Kommunen, in denen Warenhäuser häufig zu den größten Frequenzträgern gehören, hat das Verfahren unmittelbar wirtschaftliche und soziale Folgen. Wenn Filialen weiter geöffnet bleiben sollen, kann das kurzfristig Kaufkraft binden und Liquiditätslöcher im lokalen Handel abfedern; zugleich erhöht sich der Druck, während der Sanierungsplanung klare Entscheidungen vorzubereiten. Für Unternehmen in der Lieferkette – von Logistikdienstleistungen über Zahlungsabwicklung bis hin zu Dienstleistungen rund um Warenwirtschaftssysteme – ist die vorläufige Insolvenzphase außerdem ein Moment, in dem Prozesse häufig überprüft werden: Wer erhält Verfügungsrechte, wie werden Rechnungen und Liefertermine priorisiert, und wie wirken sich veränderte Zahlungswege auf die Planung aus? Aus Sicht von Beschäftigten bleibt parallel der Fokus auf dem Insolvenzgeld, das wegen der noch laufenden Planüberwachung in jedem Fall individuell geprüft werden muss.
Damit verdichtet sich die Lage zu einer klaren Zwischenbilanz: Das Verfahren schafft Kontrolle über Geldflüsse und legt gleichzeitig fest, dass der Geschäftsbetrieb zunächst fortgeführt wird. Ob daraus eine belastbare Restrukturierung entsteht, wird sich daran messen lassen, welche Standorte als wirtschaftlich tragfähig bestätigt werden und wie konsequent sich Galeria auf sein Angebot, seine Standortstrategie und die notwendigen Investitionen fokussieren kann. In den kommenden Wochen dürfte genau diese Schnittstelle zwischen rechtlicher Steuerung, operativen Entscheidungen und sozialrechtlicher Absicherung darüber entscheiden, wie stark die nächsten Maßnahmen tatsächlich wirken.
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