DÜSSELDORF / LONDON (IT BOLTWISE) – Die rund 12.000 Beschäftigten der angeschlagenen Warenhauskette Galeria warten auf eine Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit zum Insolvenzgeld. Das Unternehmen hat beim Amtsgericht Düsseldorf einen Insolvenzantrag gestellt, bereits zum vierten Mal innerhalb von sechs Jahren. Hintergrund ist die Frage, ob die Voraussetzungen trotz früherer Insolvenz-Phasen erfüllt sind. Ein juristischer Knackpunkt liegt dabei in der Fortführung der Geschäftstätigkeit über eine andere Gesellschaft.

Die nächste Bewährungsprobe für Galerias Mitarbeiter ist nicht das Ladenlayout, sondern die juristische Definition dessen, was als „neues Insolvenzereignis“ gilt. Nach dem Insolvenzantrag vor dem Amtsgericht Düsseldorf stehen nun die rund 12.000 Beschäftigten der Warenhauskette im Fokus: Entscheidend ist, ob sie Insolvenzgeld erhalten und damit zumindest einen Teil der Lohnrisiken während der Zahlungsunfähigkeit abfedern können. Die Bundesagentur für Arbeit muss dazu die Voraussetzungen prüfen; die Entscheidung wird in Kürze erwartet. Für die Belegschaft ist das Timing spürbar, weil es um mehr geht als um Verwaltungsakte – es betrifft ganz konkret, wann aus „noch läuft der Betrieb“ wieder „wir werden bezahlt“ werden kann.
Im Kern kreist die Debatte um die Frage, warum Insolvenzgeld überhaupt in Betracht kommt, obwohl Zahlungsprobleme bereits aus der Insolvenz von 2024 bekannt sind. Viele Insolvenzrechtsexperten gehen laut Berichtslage zunächst davon aus, dass das Insolvenzgeld eigentlich ausgeschlossen sein dürfte, solange die Zahlungsprobleme aus dem früheren Insolvenzverfahren nicht beendet sind. Das wäre auch logisch aus Sicht der Systematik: Planüberwachung im Nachgang eines Insolvenzverfahrens gilt in der Praxis häufig als Hürde für eine erneute Zahlung. Genau an dieser Stelle entsteht jedoch ein möglicher Ausweg: Das Unternehmen aus der Insolvenz von 2024, Galeria Karstadt Kaufhof GmbH, existiert zwar noch, aber die Geschäftstätigkeit wurde auf die Galeria S.à r.l. & Co. KG übertragen. Für diese Einheit deuten die Registereinträge darauf hin, dass sie sich eben nicht in der Planüberwachung befindet – und damit formaljuristisch ein anderer Prüfpfad aufgehen könnte.
Technisch-juristisch klingt das nach Wortklauberei, ist in der Praxis aber vergleichbar mit einem Systemwechsel: Wenn ein Arbeitgeberstatus rechtlich neu bewertet wird, verändert sich die Zuordnung von Risiken. Der Insolvenzexperte Manfred Hunkemöller hebt hervor, dass eine Übertragung des Geschäftsbetriebs auf eine neue Gesellschaft zwar ungewöhnlich sei, aber genau solche Konstruktionen im Einzelfall die rechtliche Bewertung verschieben können. Der Bonner Rechtsprofessor Gregor Thüsing stellt dabei stärker auf den materiellen Kern ab: Nicht jede Existenz einer neuen juristischen Person reicht aus, entscheidend sei, ob wirklich ein neues Insolvenzereignis vorliegt und ob die Galeria S.à r.l. & Co. KG insolvenzgeldrechtlich als anderer Arbeitgeber gilt. Er verweist auf Ansatzpunkte aus dem Bundessozialgericht, wonach bei einem Arbeitgeberwechsel während des Sanierungsverfahrens eher ein anderes Insolvenzereignis angenommen werden könne.
Dass dabei auch Grenzen gelten, betont Thüsing gleich mit: Solange die genauen Voraussetzungen noch nicht durch Gerichte bis ins Detail ausbuchstabiert sind, könne sich der Insolvenzverwalter dennoch auf die Argumentationslinie stützen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass der Insolvenzverwalter im Zweifel darlegen muss, dass kein Rechtsmissbrauch vorliegt. Genau hier wird es für die Praxis eng, weil solche Prüfungen meist nicht nur in Akten, sondern auch in der belastbaren Dokumentation von Arbeitgeberstrukturen und Vertragsrealitäten entschieden werden. Galeria selbst äußerte sich zunächst nicht; auch der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Kebekus blieb in der Sache zurückhaltend. Nach dpa-Informationen hat Kebekus die Zahlung von Insolvenzgeld beantragt, unter anderem mit dem Ziel, die Auszahlung durch eine Bank vorzufinanzieren, damit die Beschäftigten schneller Geld erhalten.
Parallel zur Insolvenzgeldfrage läuft die wirtschaftliche Baustelle weiter. Laut Bericht steht im Hintergrund bereits ein neuer Kreditrahmen an: Im Juni erhielt die Warenhauskette eine Kreditfinanzierung von bis zu 160 Millionen Euro; die Kreditlinie wird durch Galeria-Ware abgesichert. Solche Strukturen sind aus Techniksicht im Retail-Alltag nicht nur „Finanzierung“, sondern wirken auf den operativen Betrieb durch: Wer Liquidität kurzfristig stabilisiert, kann Kassensysteme, Dienstleisterverträge und vor allem Zahlungsflüsse für Logistik, Energie und Wartung im Tagesgeschäft am Laufen halten. In der Meldung wird zudem beschrieben, dass Rolltreppen, Fahrstühle und Lüftungsanlagen in mehreren Filialen defekt seien und Beschäftigte über Probleme in der Infrastruktur klagen – auch das sind Kosten- und Risiko-Positionen, die bei knapper Liquidität schnell zu Eskalationen führen können.
Die Frage, ob Insolvenzgeld fließt oder ob Galeria Löhne anders finanzieren muss, hat auch eine zweite Ebene: die Governance dahinter. Wenn Insolvenzgeld nicht greift, müssten entweder die Gehälter selbst gezahlt werden oder es braucht eine alternative Finanzierung. Ob das Unternehmen dazu in der Lage ist, bleibt offen. Der operative Geschäftsbetrieb in den 83 Filialen läuft vorerst weiter; außerdem soll hohe Umsatzdynamik im wichtigen Weihnachtsquartal dabei helfen, die Lücke zu schließen. Zugleich gibt es in der Belegschaft widersprüchliche Eindrücke: Ein Teil berichtet von vernünftigen Umsätzen und sogar besserer Kundenfrequenz nach dem Insolvenzantrag, andere sehen Probleme stärker – etwa bei der Wareverfügbarkeit. Für Betriebsräte steht vor allem eine Erwartung im Vordergrund: „Wir kommen zur Arbeit und wissen gar nicht, ob wir dafür bezahlt werden“, wie es aus dem Ruhrgebiet sinngemäß zitiert wird. In dieser Spannung entscheidet sich am Ende nicht nur, ob Löhne schnell fließen, sondern auch, ob die organisatorische Stabilisierung bis zur nächsten Finanzierungsrunde hält.
Marktlich betrachtet ist die Situation auch deshalb relevant, weil Galeria nach gut zwei Jahren erneut neue Gesellschafter finden muss, mit oder ohne Insolvenzgeld. Ohne fortlaufende Unterstützung dürfte die Fortführung schwerfallen. Das macht den Fall für andere Handels- und Dienstleistungsgruppen zu einem Lehrstück: Insolvenzprozesse sind selten nur rechtliche Ereignisse, sie sind zugleich operative Stresstests für HR- und Payroll-Prozesse, Zahlungsplanung und die Dokumentation von Arbeitgeberwechseln. Gerade dort, wo Filialen in kurzer Zeit über mehrere Gesellschaftsstrukturen hinweg Leistungen erbringen, entscheidet die saubere Zuordnung über den Zugang zu Hilfen. Für die Beschäftigten bedeutet das unmittelbar: Während die Bundesagentur die formalen Voraussetzungen klärt, bleibt die wichtigste Frage praktisch, wie schnell Geld ankommt – und welche administrativen Pfade dafür freigegeben werden.
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