BERLIN – Die Deutsche Bahn will ab dem kommenden Frühjahr Glyphosat in begrenztem Umfang im Gleisbereich wieder einsetzen. Die Bahntochter InfraGo begründet den Schritt damit, dass Pelargonsäure den Bewuchs nicht ausreichend kontrollieren könne. Laut den Angaben des Unternehmens laufen Anträge für Ausnahmegenehmigungen beim Eisenbahn-Bundesamt; derzeit sei Glyphosat auf etwa einem Drittel des Netzes zulässig. Gleichzeitig steigt das Budget für die Vegetationskontrolle deutlich, während Umweltschützer den Wirkstoff seit Jahren kritisieren.

Die Deutsche Bahn setzt beim Thema Wildwuchs im Gleisbereich erneut auf einen Wirkstoff, der in der öffentlichen Debatte seit Jahren polarisiert: Glyphosat. Laut Angaben der Bahntochter InfraGo will das Unternehmen den Unkrautvernichter ab dem kommenden Frühjahr „in begrenztem Umfang“ wieder nutzen, um Gleise, Weichen und Signale wirksam von Pflanzenbewuchs freizuhalten. Hintergrund ist dabei weniger eine kurzfristige Kehrtwende als vielmehr der Verweis auf konkrete Praxisprobleme: Pelargonsäure soll zwar als Alternativstrategie eingesetzt werden, reicht nach Unternehmenssicht aber nicht aus, um Einschränkungen des Bahnbetriebs zuverlässig zu verhindern.
Technisch betrachtet geht es bei der Vegetationskontrolle im Bahnumfeld nicht nur um „ordentliche“ Sichtverhältnisse. Wildwuchs kann die Sicht auf Signale beeinträchtigen und Rettungswege einschränken, also direkt die Sicherheitskette vom Signalbild bis zur Evakuierbarkeit tangieren. Genau diese betriebliche Perspektive bestimmt auch die Argumentation zur erneuten Zulassung: Die InfraGo verweist darauf, dass sie gesetzlich verpflichtet sei, einen sicheren Betrieb der Eisenbahninfrastruktur sicherzustellen. Zusätzlich nennt das Unternehmen einen regulatorischen Rahmen über Ausnahmegenehmigungen, die jährlich erteilt werden, sobald die Voraussetzungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfüllt sind.
Für die Umsetzung ist dabei vor allem relevant, wie eng der Spielraum derzeit gesteckt ist. In den Angaben wird beschrieben, dass Glyphosat derzeit rechtlich zulässig sei, und zwar auf etwa einem Drittel des Netzes. Gleichzeitig macht InfraGo deutlich, dass man die Nutzung in Anträgen beim Eisenbahn-Bundesamt anstoße, um diese Ausnahmegenehmigungen fortzuschreiben. Die Abwägung bewegt sich damit zwischen zwei Zielkonflikten: Einerseits müssen Betrieb und Infrastruktur auch bei starkem Bewuchs funktionieren; andererseits stehen Umweltwirkungen und gesellschaftliche Akzeptanz immer wieder im Mittelpunkt der Diskussion um Totalherbizide.
Die zeitliche Dimension zeigt, dass die Deutsche Bahn bereits zuvor umstellte: 2023 hatte der Konzern den Glyphosat-Einsatz eingestellt und Unkraut stattdessen mit Mähmaschinen sowie Pelargonsäure beseitigen lassen. Schon zuvor war der Umfang allerdings deutlich gewesen; 2017 sollen laut Bericht 67 Tonnen eingesetzt worden sein. 2019 kündigte die Bahn an, den Einsatz deutlich zu reduzieren. Dass Glyphosat dennoch erneut auf der Agenda landet, wird im aktuellen Schritt nicht mit einem generellen Zurück zur alten Praxis begründet, sondern mit einer Bewertung, dass der mechanische Rückschnitt allein den Bewuchs nicht ausreichend unter Kontrolle bringen kann und Einsätze darüber hinaus personalintensiv seien.
Auch für Kosten- und Ressourcenplanungen wirkt die Entscheidung unmittelbar. Das Budget für die Vegetationskontrolle im Gleisbereich soll von etwa 9 Millionen Euro im Jahr 2020 auf rund 60 Millionen Euro im vergangenen Jahr gestiegen sein. Für das laufende Vorgehen nennt InfraGo konkrete Gründe: Pelargonsäure reiche nicht, um Beeinträchtigungen durch Wildwuchs wirksam zu verhindern; der mechanische Rückschnitt sei ebenfalls nicht ausreichend; zudem könnten Maßnahmen den Betrieb blockieren. Im Ergebnis wird ab 2027 Glyphosat als „ein zusätzlicher Baustein in unserer integrierten Vegetationsstrategie“ eingeordnet. Imke Kellner vom InfraGo-Vorstand wird dabei mit den Worten zitiert: „Unsere Erfahrungen aus der Praxis decken sich mit externen Gutachten und Hinweisen von Behörden und Eisenbahnverkehrsunternehmen: Pelargonsäure reicht nicht aus, um Beeinträchtigungen des Bahnbetriebs durch Wildwuchs im Gleisbereich wirksam zu verhindern.“
So bleibt die eigentliche Debatte zweigeteilt: auf der einen Seite steht der betriebliche Handlungsdruck bei Sicherheit und Verfügbarkeit der Trassen; auf der anderen Seite steht die Wirkungsbewertung des Pflanzenschutzmittels. Glyphosat gilt als Totalherbizid, das nahezu alle grünen Pflanzen schädigt, und wird seit Mitte der 1970er-Jahre eingesetzt. In der Risiko-Debatte spielt die Einordnung der Internationalen Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation eine Rolle; dort wurde Glyphosat 2015 als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft, wobei damit grundsätzlich eine mögliche Krebsgefahr gemeint ist. Gleichzeitig wird im Bericht auf eine abweichende Bewertung verwiesen: Die Europäische Chemikalienagentur habe 2022 erneut geschrieben, die wissenschaftlichen Erkenntnisse reichten nicht aus, um Glyphosat als krebserregenden, genverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoff einzustufen; außerdem nennt der Text weitere Behörden, die zu einem solchen Schluss kommen, und auch Hersteller würden den Verdacht zurückweisen. Damit zeigt sich, wie stark politische Entscheidungen, wissenschaftliche Bewertung und regulatorische Auflagen in solchen Technologie- und Infrastrukturfragen ineinandergreifen.
Unabhängig von der Bewertung im Detail ist der Schritt für die Branche ein Signal dafür, wie schwierig die Umstellung bei „linienförmigen“ Infrastrukturen wie Bahnanlagen bleibt. Im Unterschied zu geschlossenen Produktionsumgebungen wirken beim Gleisbereich Witterung, Bodenbeschaffenheit und Bewuchsarten kontinuierlich; die Vegetationskontrolle ist daher weniger ein einmaliger Projektplan als ein dauerhaftes Betriebs- und Sicherheitsprogramm. Für Unternehmen bedeutet das: Strategien werden weniger über einzelne Wirkstoffe entschieden, sondern über integrierte Prozesse aus Mechanik, Planung, Genehmigungsfähigkeit und operativer Durchführbarkeit. Bis 2033 bleibt die EU-Genehmigung für Glyphosat laut Bericht verlängert; wie stark die Bahn dann tatsächlich auf den Wirkstoff angewiesen sein wird, hängt auch davon ab, ob alternativen Methoden wie Pelargonsäure, angepasste Mäh- und Rückschnittpläne oder technische Assistenz bei der Erkennung von Bewuchs den gleichen Sicherheits- und Kostenanspruch erreichen.
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