COSTA MESA / LONDON (IT BOLTWISE) – Palmer Luckey erklärt, dass er trotz seiner Ablehnung einer geplanten kalifornischen Vermögenssteuer nicht aus dem Bundesstaat weggeht. Im Zentrum seiner Kritik stehen aus seiner Sicht die Bewertung unveräußerter und schwer illiquider Vermögenswerte sowie potenziell sehr hohe Strafzahlungen. Zusätzlich befürchtet er, dass die Steuer nicht nur Besitz, sondern faktisch die Stimmrechts- und Kontrollstruktur in seinem Unternehmen Anduril treffen könnte. Für Luckey ist der Konflikt daher weniger eine Steuerlast an sich, sondern eine Frage der Kontrolle über die eigene Firma.

Palmer Luckey, bekannt als Mitgründer und ehemaliger Kopf von Oculus VR, will Kalifornien nicht verlassen – auch wenn er die vorgeschlagene Vermögenssteuer für Milliardäre im US-Bundesstaat öffentlich scharf kritisiert. Luckey lebt seit seinem 21. Lebensjahr in Kalifornien und gehört mit seiner Firma Anduril zu den prominentesten Verteidigungs- und Sicherheitstechnologie-Unternehmen der Region. Anduril sitzt in Costa Mesa, nahe Long Beach, und wurde zuletzt mit 61 Milliarden US-Dollar bewertet. Damit ist die politische Debatte für ihn kein abstraktes Thema, sondern eine sehr konkrete Frage, welche Vermögenspositionen in einem Steuergesetz künftig als besteuerbar gelten sollen und wie sich das auf die Unternehmensführung auswirkt.
In seiner Argumentation geht es weniger um die generelle Idee, Steuern zu zahlen, sondern um die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme, die als Ballot Initiative über den Stimmzettel laufen soll. Luckey betont, dass ihn insbesondere die von bestimmten Gewerkschaftsnahen Unterstützern geplante Zweckbindung stört – also wofür die Einnahmen eingesetzt werden sollen. Laut den Befürwortern soll das Geld unter anderem in Programme für Gesundheitsversorgung, Bildung und Lebensmittelhilfe fließen; dabei wird auch Medi-Cal, das kalifornische Krankenversicherungsprogramm für Menschen mit niedrigem Einkommen, ausdrücklich genannt. Unabhängig vom Verwendungszweck rückt bei ihm jedoch ein zweiter Punkt in den Vordergrund: die Steuerbemessung und die daraus folgenden Risiko-Komponenten, die gerade bei sehr großen, aber nicht frei handelbaren Vermögensanteilen besonders schmerzhaft werden könnten.
Technisch und ökonomisch problematisiert Luckey vor allem, dass die vorgeschlagene Vermögenssteuer auch solche Werte erfassen würde, die nicht verkauft wurden. Im Text der Debatte wird beschrieben, dass „wealth“ nicht nur realisierte Gewinne meint, sondern auch nicht realisierte Vermögenswerte einschließen kann, außerdem illiquide Bestandteile, die sich nicht einfach in Bargeld umwandeln lassen. Dazu kommen laut Darstellung der Maßnahme potenzielle Strafzahlungen von bis zu 40 %. In einem solchen Mechanismus liegt für Betroffene der Kernkonflikt: Wenn Steuern auf fiktive Wertsteigerungen erhoben werden, entsteht häufig ein Liquiditätsproblem – man müsste Zahlungen leisten, obwohl der zugrunde liegende Vermögenswert noch nicht veräußert wurde.
Die stärkste Zuspitzung erreicht das Thema bei der Frage, wie die Steuer mit Kontrollrechten verknüpft werden soll. Luckey greift den Punkt auf, dass die Regelung Personen mit Stimmrechtsmehrheit so behandeln könnte, als würden sie mindestens einen entsprechenden Anteil am Unternehmen besitzen. Als Beispiel wird beschrieben, dass eine Gründerfigur mit 40 % Stimmrechten, aber nur 10 % Eigentumsanteil, steuerlich so erfasst werden könnte, als läge die wirtschaftliche Beteiligung ebenfalls bei 40 %. Für Start-up- und Wachstumsunternehmen mit besonderen Stimmrechtsklassen (z. B. Super-Voting-Strukturen) kann das entscheidend sein: Zwar können Stifter oder Gründer ihre Anteile reduzieren, um Liquidität für Steuerzahlungen zu schaffen, aber die Kontrolllogik könnte dennoch als höherer Bemessungsrahmen wirken. Die Maßzugsentwürfe selbst widersprechen dieser Lesart; in der Debatte heißt es, die Auslegung sei falsch, weil Super-Voting-Anteile anders bewertet würden und als öffentlich gehandelte Vermögenswerte behandelt werden könnten.
Genau in diese Lücke ordnet Luckey seine persönliche Situation ein. Er sagt, er habe sich als Gründer mehrfach verwässert, unter anderem durch Finanzierungsrunden, und er habe außerdem erhebliche Eigenkapitalanteile an Mitarbeitende abgegeben. Gleichzeitig habe er die Stimmrechte so strukturiert, dass die Kontrolle nicht automatisch an externe Parteien übergeht, sobald Mitarbeitende ihre Anteile veräußern – etwa um eigene Immobilien- oder Lebensentscheidungen zu finanzieren. In seinem Szenario würden die Stimmrechte allerdings erlöschen, falls er Kalifornien verlassen oder die Bedingungen, die an den Steuerpflichtigen und den Aufenthaltsstatus gekoppelt sind, nicht erfüllt. Damit verknüpft er die Steuerfrage direkt mit dem Schutz der Unternehmensführung: Solange er in den USA lebt und Anduril leitet, bleiben die Stimmrechtspositionen nach seiner Darstellung erhalten.
Die Größenordnung, die er in der Debatte skizziert, zeigt die politische Sprengkraft der Maßnahme. Für Anduril würde er in seinem Fall schätzen, dass allein das Unternehmen zu einer steuerlichen Belastung führen könnte, die bei etwa 5 % des genannten Bewertungswerts liegt – das entspräche in der Größenordnung rund 3 Milliarden US-Dollar. Er verweist daneben auf ein Kontrastbeispiel: Larry Page, Mitgründer von Google, soll zwar Kalifornien verlassen haben, aber weiterhin einen Anteil an Stimmrechten halten; zugleich wird der Marktwert des Konzerns in einer Größenordnung genannt, die die Dimension von Stimmrechts- und Vermögensrelationen illustriert. Entscheidend ist dabei nicht, ob diese Beispiele die politische Mehrheitslage bestimmen, sondern dass der Mechanismus die Frage aufwirft, ob eine Vermögenssteuer in der Praxis zur Steuer auf Kontrolle wird. Luckey formuliert das ausdrücklich als Abgrenzung: Nicht die Besitzquote sei sein Problem, sondern die Übertragung oder Besteuerung von Kontrollrechten in einer Gesellschaft.
Für Unternehmen und die KI- und Tech-Ökosysteme in Kalifornien ist die Debatte damit auch ein Signal dafür, wie stark steuerliche Regeln in die Governance eingreifen können – besonders dort, wo komplexe Kapital- und Stimmrechtsstrukturen Teil der Wachstumsstrategie sind. Anduril ist als Verteidigungs- und Sicherheitstechnologie-Firma besonders sichtbar, weil sie sowohl regulatorische als auch Beschaffungsrealitäten adressiert; gleichzeitig zeigen gerade solche Unternehmen, dass Kontrolle über Entscheidungen, Personalaufbau und Produkt-Roadmaps oft an Stimmrechte geknüpft ist, nicht nur an Kapitalquoten. Luckey geht zudem davon aus, dass es bei einem möglichen Inkrafttreten rechtliche Auseinandersetzungen geben könnte, unter anderem mit dem Argument, rückwirkende oder zeitlich nicht sauber abgegrenzte Eingriffe seien nicht zulässig und Kontrollrechte dürften nicht „post facto“ wie Vermögen behandelt werden. Vor diesem Hintergrund bleibt seine Botschaft klar: Er bleibt, will die Maßnahme bekämpfen und setzt zugleich auf juristische Streitlinien – während die politische Mehrheit über die eigentliche Ausgestaltung erst noch entscheiden muss.
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