MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Eltern, die für ihre Kinder Kapital anlegen, können durch einen Freistellungsauftrag erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Diese Möglichkeit ist besonders relevant, da auch minderjährige Kinder Anspruch auf den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro haben.

Eltern, die für ihre Kinder Kapital anlegen, können durch einen Freistellungsauftrag erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Diese Möglichkeit ist besonders relevant, da auch minderjährige Kinder Anspruch auf den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro haben. Wenn Eltern Geld auf Sparbüchern, Tagesgeldkonten oder Depots im Namen ihrer Kinder anlegen, können sie einen Freistellungsauftrag stellen, um Kapitalerträge steuerfrei zu halten.
Zu den Kapitalerträgen, die für Kinder steuerfrei gestellt werden können, zählen Zinsen aus Sparbüchern oder Tagesgeldkonten, Dividenden und Fondsgewinne aus Kinder-Depots sowie Erträge aus Festgeldanlagen auf den Namen des Kindes. Diese Erträge bleiben bis zu einer Grenze von 1.000 Euro steuerfrei. Überschreiten die Kapitalerträge diese Grenze, wird auch bei Kindern die Abgeltungssteuer fällig.
Allerdings gibt es für Kinder weitere steuerliche Freibeträge, die beachtet werden sollten. Der Grundfreibetrag von 11.604 Euro (Stand 2024) ermöglicht es, dass Kapitalerträge steuerfrei bleiben, wenn das Kind keine weiteren Einkünfte hat. Zudem gibt es einen Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro und einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.200 Euro bei bestimmten Einkünften.
Ein Beispiel verdeutlicht die steuerlichen Vorteile: Ein Kind hat ein Sparguthaben mit jährlichen Zinsen von 1.500 Euro. Dank des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro und des Grundfreibetrags von 11.604 Euro bleibt der gesamte Betrag steuerfrei. Nur wenn die gesamten Einkünfte des Kindes diese Grenze überschreiten, müsste eine Steuererklärung abgegeben werden.
Wichtig ist, dass das Kind der Kontoinhaber sein muss, damit der Freistellungsauftrag genutzt werden kann. Eltern dürfen das Geld nicht für eigene Zwecke verwenden, da sonst das Finanzamt die steuerlichen Vorteile aberkennen kann. Auch Großeltern, die für ein Enkelkind Geld anlegen, sollten sicherstellen, dass der Freistellungsauftrag auf den Namen des Kindes läuft.
Die Nutzung eines Freistellungsauftrags für Kinder kann somit eine effektive Möglichkeit sein, um Kapitalerträge steuerfrei zu halten und die finanzielle Zukunft der Kinder zu sichern. Eltern sollten sich jedoch gut informieren und die steuerlichen Rahmenbedingungen genau beachten, um die Vorteile optimal zu nutzen.

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