LOS ANGELES / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein US-Gericht hat eine Klage gegen Yuga Labs abgewiesen, da NFTs nicht als Wertpapiere gelten. Der Richter entschied, dass die Kläger nicht nachweisen konnten, dass die NFTs der Bored Ape Yacht Club die Kriterien des Howey-Tests erfüllen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Regulierung digitaler Vermögenswerte haben.

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In einem wegweisenden Urteil hat ein US-amerikanisches Gericht eine Klage gegen das Web3-Unternehmen Yuga Labs abgewiesen. Die Kläger hatten argumentiert, dass die von Yuga Labs verkauften Non-Fungible Tokens (NFTs) als Wertpapiere einzustufen seien. Richter Fernando M. Olguin entschied jedoch, dass die Kläger nicht ausreichend darlegen konnten, wie die NFTs des Bored Ape Yacht Club (BAYC) und ApeCoin die Bedingungen des Howey-Tests erfüllen, der von der US-Börsenaufsicht SEC zur Bestimmung von Investitionsverträgen verwendet wird.

Der Howey-Test, benannt nach einem Fall des Obersten Gerichtshofs der USA aus dem Jahr 1946, prüft, ob eine Transaktion als Investitionsvertrag gilt. Dazu müssen drei Kriterien erfüllt sein: eine Geldanlage, ein gemeinsames Unternehmen und die Erwartung von Gewinnen, die durch die Bemühungen anderer erzielt werden. Laut Richter Olguin konnte die Klage nicht nachweisen, dass die NFTs von Yuga Labs diese Kriterien erfüllen.

Yuga Labs hatte seine NFTs als digitale Sammlerstücke mit Mitgliedschaftsvorteilen für einen exklusiven Club vermarktet. Diese wurden als Konsumgüter und nicht als Investitionsverträge dargestellt. Olguin betonte, dass die Versprechen zukünftiger Vorteile nicht automatisch in eine Investition umgewandelt werden, nur weil sie in der Zukunft liegen. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die rechtliche Einordnung von NFTs und könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen.

Ein weiterer wichtiger Punkt in der Entscheidung war die Frage des “gemeinsamen Unternehmens”. Die Kläger konnten nicht nachweisen, dass die NFTs eine fortlaufende und abhängige finanzielle Verbindung zwischen den Käufern und Yuga Labs herstellen. Dies ist ein zentraler Aspekt des Howey-Tests, der in diesem Fall nicht erfüllt wurde. Die Entscheidung des Gerichts könnte die Diskussion über die Regulierung von NFTs und anderen digitalen Vermögenswerten weiter anheizen.

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US-Gericht weist Klage gegen Yuga Labs ab: NFTs keine Wertpapiere
US-Gericht weist Klage gegen Yuga Labs ab: NFTs keine Wertpapiere (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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