BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesärztekammer drängt auf ein Gesundheitssicherstellungsgesetz, um das Gesundheitswesen im Krisenfall planbarer zu machen. Im Fokus steht ein Lagezentrum Gesundheit sowie der Aufbau einer Nationalen Reserve Gesundheitsschutz, dimensioniert für mindestens sechs Monate Bevorratung. Gleichzeitig wächst der Druck, Arzneimittel-Notfallpläne staatlich verbindlich zu regeln. Parallel zeigt die Debatte um Pflegefinanzierung und Digitalisierung, wie eng Resilienz an Budget- und Umsetzungsfragen gekoppelt ist.

Im Streit um die Krisenfestigkeit des Gesundheitswesens verschiebt sich der Schwerpunkt zunehmend vom „Ausnahmefall“ hin zur planbaren Betriebsfähigkeit. Die Bundesärztekammer hat dazu ein Strategiepapier vorgelegt, das am 2. September 2026 in Berlin vorgestellt wurde. Unter dem Titel „Im Krisenfall handlungsfähig: Resilienz des Gesundheitswesens aus ärztlicher Sicht“ fordert die Organisation eine strukturelle Stärkung des Sektors, damit Engpässe nicht erst improvisiert werden, wenn Infrastruktur und Versorgung bereits unter Druck stehen. Besonders deutlich wird dabei, dass es nicht nur um zusätzliche Mittel geht, sondern um verbindliche Mechanismen für Koordination, Ausstattung und Personalplanung.
Technisch-organisatorisch setzt das Papier drei Handlungsfelder als „Drehpunkte“: das bessere Zusammenwirken der Akteure, die Verbesserung von Ausstattung und Bevorratung sowie die Sicherung personeller Ressourcen. Aus Sicht der Ärzteschaft ist dabei ein Lagezentrum Gesundheit ein zentraler Baustein, um Lagebilder zu bündeln und Entscheidungen schneller in die Fläche zu tragen. Ergänzend zielt die Bundesärztekammer auf den Aufbau einer Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS). Die Reserve soll so dimensioniert sein, dass die Bevorratung essenzieller medizinischer Güter einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten abdecken kann. In der praktischen Umsetzung bedeutet das vor allem die Frage, welche Produktkategorien priorisiert werden und wie Bestände über die Zeit hinweg in einem Zustand bleiben, der im Ernstfall tatsächlich verfügbar ist.
Die Debatte bekommt jedoch eine zusätzliche Schärfe über die Arzneimittelversorgung. Aus der Notfall- und Katastrophenpharmazie kommt Kritik am fehlenden belastbaren Notfallplan für Arzneimittel. Sven Seiße(l)berg, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenpharmazie, wird in Berichten vom 2. September 2026 mit der Aussage zitiert, dass ein entsprechender Plan fehle. Ein Gutachten zur Krisenresilienz der Apotheken, das im Auftrag von Noweda und dem Deutschen Apotheker Verlag erstellt wurde, wird ebenfalls als Hinweis herangezogen, dass staatliche Unterstützung und strukturierte Notfallpläne nicht ausreichend vorhanden seien. Seiße(l)berg fordert deshalb, dass das angestrebte Gesundheitssicherstellungsgesetz die Arzneimittelversorgung explizit regelt, insbesondere die dezentrale Bevorratung stärkt und Apotheken finanziell unterstützt, damit ihre Versorgungsfähigkeit im Ernstfall erhalten bleibt.
Parallel wird in der Notfallversorgung auch über die Struktur der Steuerung gestritten. Bereits am 1. September 2026 hatte die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) Nachbesserungen an den Reformplänen für die Notfallversorgung verlangt. Moniert wird unter anderem, dass ein geplantes Fachgremium nach § 133b SGB V nicht paritätisch besetzt sei, außerdem fehlen bundeseinheitliche Standards und es gibt Unklarheiten bei der Finanzierung. Als mögliche Schritte nennt der Verband die Etablierung integrierter Gesundheitsleitstellen sowie bundeseinheitliche Durchführungskompetenzen für Notfallsanitäter. Ergänzend soll das neue Gremium keine Bindungswirkung für künftige Kostenverhandlungen entfalten, weil genau diese Bindungen die Flexibilität in späteren Preis- und Kapazitätsrunden begrenzen könnten.
Damit wird sichtbar, dass Resilienz im Gesundheitswesen nicht nur eine Beschaffungs- oder Lagerfrage ist, sondern eng mit Dauerfinanzierung und Umsetzungsfähigkeit zusammenhängt. Aus dem Pflegesektor kommen dazu massive Gegenpositionen zum aktuellen Entwurf für ein Pflege-Nachhaltigkeitsgesetz (PNOG). Vertreter der Langzeitpflege äußerten sich am 1. September 2026 in Berlin im Rahmen einer Zukunftswerkstatt ablehnend gegenüber dem Entwurf und fordern unter anderem die Rückzahlung von Corona-Hilfen in Höhe von 5,5 Milliarden Euro durch den Bund an die Pflegeversicherung. Besonders kritisch wird zudem die geplante Finanzierung der Digitalisierung bewertet: Während der Gesetzentwurf 1,6 Milliarden Euro vorsieht, beziffern Branchenvertreter den tatsächlichen Bedarf für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur auf mindestens 9 Milliarden Euro. Solche Größenordnungen sind für Entscheider relevant, weil sie den Zeitplan für technische Umstellungen faktisch bestimmen und damit auch, wie schnell Notfallprozesse digital abgestützt werden können.
Auch auf der Ebene der Strukturdebatten wird die Finanzierbarkeit zum zentralen Argument. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert am 2. September 2026 eine grundlegende Strukturreform, indem private und gesetzliche Pflegeversicherung zusammengelegt werden. Vorstand Eugen Brysch verweist dabei darauf, dass Rückklagen der privaten Pflegeversicherung über 40 Milliarden Euro betrügen. Ergänzend wird in dem Kontext beschrieben, dass eine Fusion finanzielle Spielräume eröffnen könnte – allerdings bleibt die konkrete Ausgestaltung zunächst politisch offen. Für die praktische Resilienz bedeutet das: Selbst wenn ein Lagezentrum Gesundheit und eine Nationale Reserve Gesundheitsschutz beschlossen werden, entscheidet die Fähigkeit zur Finanzierung und zur Integration in bestehende Versorgungs- und Abrechnungssysteme darüber, ob Maßnahmen im Krisenfall wirklich „einschalten“ statt nur auf dem Papier existieren.
Für Organisationen, die nicht auf Gesetzesänderungen warten wollen, liegt der Nutzen des aktuellen politischen Diskurses in der spürbaren Konkretisierung von Checkpoints. Wer die Versorgung krisenfest machen will, muss die Kette von der Arzneimittelverfügbarkeit über dezentrale Bevorratung bis zur personellen Einsatzplanung durchdenken. Gerade die beschriebenen Lücken bei Notfallplänen und die Diskussion um fehlende bundeseinheitliche Standards zeigen, wo Übergaben zwischen Ebenen typischerweise scheitern: im Zusammenspiel, in der Ausstattung und in der Finanzierung von Betrieb und Digitalisierung. Für Entscheider im Gesundheitswesen ergibt sich daraus eine klare Prioritätensetzung: Lagebild und Verantwortlichkeiten aufsetzen, Reserve-Logiken in konkrete Bestandskategorien übersetzen und die dezentralen Akteure so einbinden, dass die Versorgung nicht von kurzfristiger Liquidität abhängt.
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