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Kündigungszustellung nach § 180 ZPO: HR-Prozesse müssen präziser dokumentieren

LONDON (IT BOLTWISE) – Bei der KĂĽndigungszustellung verschärft sich der Blick auf die Ersatzzustellung nach § 180 ZPO. Arbeitgeber sollen EinwĂĽrfe in Briefkasten oder vergleichbare Vorrichtungen kĂĽnftig deutlich genauer protokollieren. Entscheidend ist, dass Gerichte sehen können, dass der Empfänger unter normalen Umständen Kenntnis nehmen konnte. FĂĽr HR bedeutet das: Checklisten, Prozesse und Nachweise mĂĽssen enger […]

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