83(b)-Wahl bei Startup-Aktien: So vermeiden Mitarbeitende hohe Steuer auf spätere Vestinggewinne
LONDON (IT BOLTWISE) – Startup-Mitarbeitende haben nur 30 Tage, um eine 83(b)-Wahl einzureichen, nachdem ihnen aktienbezogene Vergütungen übertragen wurden. Wer die Frist verpasst, zahlt bei jedem Vesting-Anteil Einkommensteuer – oft in deutlich höheren Betragsgrößen. Mit der Wahl lässt sich die steuerliche Behandlung auf den Zeitpunkt der Gewährung vorziehen, sodass spätere Wertsteigerungen eher als Kapitalgewinn laufen […]


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