Abstellgenehmigung: Wenn Pakete abgelegt werden, kippt die Haftung
LONDON (IT BOLTWISE) – Immer mehr Empfänger lassen Pakete einfach am vereinbarten Ort ablegen. Rechtlich gilt die Zustellung dann oft als erledigt, sobald der Zusteller das Paket ablegt. Wer später Verlust oder Witterungsschäden erlebt, trägt in vielen Fällen das Risiko selbst und verliert AnsprĂĽche. Der Beitrag zeigt, welche Rolle Beweislast und Leistungsstörungsrecht im Schadensfall spielen. […]


#Sophos