LAG Nürnberg stärkt Arbeitgeber: AGG-Hopping muss im Einzelfall belegt werden
NĂśRNBERG / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Landesarbeitsgericht NĂĽrnberg verschärft die Anforderungen an Arbeitgeber, wenn sie Entschädigungsforderungen mit Rechtsmissbrauch begrĂĽnden. Im Streit ging es um eine geschlechtsspezifisch formulierte Stellenausschreibung, auf die ein männlicher Bewerber eine Absage erhielt. Das Gericht betonte, dass ein pauschaler Verweis auf frĂĽhere AGG-Verfahren oder eine größere Distanz zum Arbeitsort nicht genĂĽgt. […]


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