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Integrationsamt muss Alternativarbeitsplätze bei Schwerbehinderten prüfen

LONDON (IT BOLTWISE) – Das Integrationsamt muss bei KĂĽndigungen schwerbehinderter Beschäftigter konkret prĂĽfen, welche Alternativarbeitsplätze im Betrieb verfĂĽgbar sind. Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln stellt dabei klar, dass pauschale Hinweise des Arbeitgebers nicht ausreichen. Gleichzeitig schärft die Rechtsprechung zu Sozialauswahl, Massenentlassungsanzeige und formalen Zustellfragen die Anforderungen an die rechtssichere Beendigung von Arbeitsverhältnissen. FĂĽr HR-Teams bedeutet […]

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