BAG zu Bonus und Zielvorgaben: Schadensersatz droht bei verspäteter Unternehmenszielgabe
LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stärkt bonusberechtigte Beschäftigte: Werden Unternehmensziele nicht rechtzeitig kommuniziert, kann Schadensersatz fällig werden – in vielen Fällen orientiert am maximal erreichbaren Bonus. Gleichzeitig verschärft das Gericht die Anforderungen an Massenentlassungsanzeigen und betont den besonderen KĂĽndigungsschutz in Elternzeit. FĂĽr Unternehmen bedeutet das: HR-Verträge, Zielprozesse und Kommunikationsfristen mĂĽssen belastbar dokumentiert werden, […]

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