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Grundsicherung: 30 Prozent KĂĽrzung bei Arbeitsverweigerung ab Juli

STUTTGART / LONDON (IT BOLTWISE) – Seit dem 1. Juli verschärft die Grundsicherung den Vermittlungsvorrang: Leistungsempfänger sollen sich aktiv um Arbeit bemĂĽhen und einen Kooperationsplan mit dem Jobcenter einhalten. Wer zumutbare Stellen ablehnt, muss mit einer 30-Prozent-KĂĽrzung rechnen; in schweren Fällen droht sogar der vollständige Entzug. Die Debatte um mögliche Ermessensspielräume trifft zugleich auf einen […]

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