Kirchenaustritt und KĂĽndigung: Was Art. 4 GG in der Praxis bedeutet
LONDON (IT BOLTWISE) – Der Kirchenaustritt kann in kirchlichen Einrichtungen unter Umständen arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur KĂĽndigung haben. Entscheidend ist die Abwägung zwischen Glaubensfreiheit nach Art. 4 GG und den Loyalitätserwartungen eines Tendenzbetriebs. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu Leitplanken gesetzt, während das Bundesverfassungsgericht mit dem Kruzifix-Beschluss die staatliche Neutralität in Pflichtschulen präzisierte. Wenn im Arbeitsverhältnis […]


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