BFH: Zollzinsen als auĂźerordentlicher Aufwand im vereinfachten Ertragswert
LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesfinanzhof ordnet Verzugszinsen aus Zollabgaben steuerlich als auĂźerordentlichen Aufwand ein. Das wirkt sich direkt auf das vereinfachte Ertragswertverfahren aus: Der Aufwand wird dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Entscheidend ist dabei, ob die konkrete Belastung voraussichtlich wiederholt wird und kĂĽnftige Erträge nachhaltig beeinflusst. FĂĽr Bewertungsfälle mit spät aufgedeckten Zoll-Nachzahlungen entsteht damit eine […]


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