BAG lockert Formfehler-Regel bei Massenentlassungsanzeigen: Kündigungen bleiben möglich
KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesarbeitsgericht senkt die Hürden für Fehler in Massenentlassungsanzeigen: Wenn eine Unschärfe den Zweck des Verfahrens nicht gefährdet, werden Kündigungen nicht automatisch unwirksam. Im konkreten Fall mit 34 gemeldeten und nur 31 oder 32 tatsächlich vollzogenen Kündigungen stuften die Richter die Abweichung als unschädlich ein. Für Unternehmen bedeutet das: […]


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