Befristete Verträge: Vorzeitige Kündigung nur mit klarer Klausel oder Aufhebungsvertrag
LONDON (IT BOLTWISE) – Bei befristeten Arbeitsverträgen gilt in Deutschland grundsätzlich: Wer frĂĽher raus will, braucht eine ausdrĂĽckliche KĂĽndigungsmöglichkeit im Vertrag oder einen Aufhebungsvertrag. Fehlt die Klausel, bleibt meist nur der einvernehmliche Weg, während eine fristlose KĂĽndigung hohe HĂĽrden hat. Neue Entscheidungen zeigen auĂźerdem, dass Arbeitgeber den Nachweis fĂĽr Pflichtverletzungen wie Arbeitszeitbetrug sehr konkret erbringen […]


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