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BAG: Ohne ordentlichen Beschluss sind Betriebsvereinbarungen unwirksam

LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Wer als Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung unterschreibt, braucht dafĂĽr einen ordentlichen Beschluss. Fehlt dieser, bleibt der Mangel auch nach jahrelanger Anwendung bestehen. Unternehmen sollten deshalb ihre internen Gremien- und Unterschriftsprozesse prĂĽfen. Parallel rĂĽckt auch die Frage in den Fokus, wie Sitzungsprotokolle im Datenschutz-Kontext als Personalakte eingeordnet werden können. […]

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