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OVG NRW: Bienenstich auf dem Arbeitsweg als Dienstunfall anerkannt

NORDRHEIN-WESTFALEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Oberverwaltungsgericht NRW stuft einen Bienenstich auf dem direkten Weg zur Arbeit als Dienstunfall ein. Grundlage ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fĂĽr Wege im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Gleichzeitig zeigt der Fall, warum die Abgrenzung zu privaten Verrichtungen im Berufsalltag juristisch sauber bleiben muss. FĂĽr Arbeitgeber gewinnt […]

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