Arbeitsschutz im Straßenbau: 1, 5 mg/m³ Grenzwert für Bitumendämpfe ab 2027
BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesverwaltungsgericht stellt klar, wann GrundstĂĽckseigentĂĽmer fĂĽr illegale MĂĽllablagerungen haften: Entscheidend ist tatsächliche Sachherrschaft. Parallel greifen ab Januar 2027 neue Arbeitsschutz-Regeln im StraĂźenbau mit einem verbindlichen Grenzwert von 1, 5 mg/mÂł fĂĽr Bitumendämpfe und -aerosole. FĂĽr Unternehmen heiĂźt das vor allem: Gefährdungsbeurteilungen, Mess- und Dokumentationsketten mĂĽssen deutlich belastbarer werden. […]


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