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E-Evidence-Verordnung: EU stärkt digitale Beweismittel mit 8-Stunden-Frist

LONDON (IT BOLTWISE) – Mit der verbindlichen Anwendungsphase der EU-E-Evidence-Verordnung startet ein neuer Rahmen fĂĽr die grenzĂĽberschreitende Abfrage elektronischer Beweismittel. Unternehmen mĂĽssen damit Daten nach Sicherungsanordnung fĂĽr 60 Tage vorhalten und bei Herausgabeanordnungen innerhalb von 10 Tagen reagieren. In Eilfällen verlangt die Regelung eine Datenherausgabe binnen 8 Stunden, was besonders fĂĽr internationale Konzerne operativ anspruchsvoll […]

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