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BAG präzisiert AGG-Haftung: Schadenersatz endet bei neuer verfestigter Stelle

MĂśNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesarbeitsgericht setzt neue Leitplanken: Nach § 15 Abs. 1 AGG kann der Entschädigungsanspruch enden, sobald der Bewerber eine anderweitige, angemessene und verfestigte Beschäftigung aufnimmt. Damit verschiebt sich die Zurechnung weg von der diskriminierenden Ablehnung hin zu einem späteren allgemeinen Lebensrisiko. Parallel zeigt ein Urteil aus MĂĽnchen, dass Schwerbehinderung […]

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