BGH klärt Drittelbeteiligung: Keine Arbeitnehmerzurechnung in Gemeinschaftsbetrieben
KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Arbeitnehmer in einem Gemeinschaftsbetrieb nicht wechselseitig fĂĽr die Schwellenwerte der Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat zugerechnet werden dĂĽrfen. MaĂźgeblich ist demnach das jeweilige direkte Anstellungsverhältnis beim Vertragsarbeitgeber. Damit scheitern Betriebsratsversuche, die Belegschaften konzernweit zu addieren, wenn keine besonderen gesellschaftsrechtlichen Bindungen vorliegen. FĂĽr Unternehmen bedeutet die Entscheidung […]


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