Finanzgericht Düsseldorf stuft Sportler-Leistungsprämien anders ein
DĂśSSELDORF / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Finanzgericht DĂĽsseldorf stärkt die steuerliche Position von Profisportlern: Leistungsprämien von AusrĂĽstern fallen demnach unter sonstige EinkĂĽnfte und nicht unter gewerbliche Einnahmen. Gleichzeitig hebt das Gericht einen Gewerbesteuermessbescheid auf, weil unentgeltlich ĂĽberlassene Sportartikel als Arbeitsmittel ohne Einnahmecharakter gelten. Ergänzend behandelt der Beitrag ein tĂĽrkisches Verfassungsurteilsumfeld, in dem Haftungsrisiken fĂĽr […]


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