BAG zu Kopftuchverbot: 3.500 Euro Entschädigung stärkt strenge Nachweise
BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesarbeitsgericht hat ein allgemeines Kopftuchverbot im Sicherheitsumfeld kassiert und der betroffenen Luftsicherheitsassistentin 3.500 Euro zugesprochen. Entscheidend war, dass Arbeitgeber kein abstraktes Verbot durchsetzen dĂĽrfen, sondern eine konkrete Gefahr oder ein hinreichend begrĂĽndetes betriebliches Interesse nachweisen mĂĽssen. Die Entscheidung knĂĽpft an die europarechtliche Linie des EuGH an und verschiebt […]


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