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FG München: Ex-Works stärkt Vorsteuerabzug bei Einfuhrumsatzsteuer

LONDON (IT BOLTWISE) – Das Finanzgericht MĂĽnchen stärkt den Vorsteuerabzug bei Einfuhrumsatzsteuer, wenn die Lieferung unter Ex-Works-Bedingungen (ab Werk) läuft. Entscheidend sei, dass der Importeur die fĂĽr den Abzug nötige VerfĂĽgungsgewalt bereits mit dem Versendungsbeginn erlangt. Selbst ein schneller RĂĽcktransport der Ware in ein Drittland soll den Abzug nicht automatisch ausschlieĂźen. Damit rĂĽckt die Dokumentation […]

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