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Hochwasser-Schäden steuerlich absetzen: Drei-Jahres-Frist und Nachweise

LONDON (IT BOLTWISE) – Wer von Hochwasserschäden an der selbst genutzten Immobilie betroffen ist, kann die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Entscheidend ist dabei, ob es sich um Erhaltungsaufwand nach Vermietung oder um zwangsläufige Aufwendungen als auĂźergewöhnliche Belastungen handelt. FĂĽr die Instandsetzung gilt eine konkrete Drei-Jahres-Frist nach dem Naturereignis. Zusätzlich spielt die Elementarschadenversicherung […]

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