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BAG stärkt Kündigungsschutz: SBV ab Tag eins beteiligen

LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesarbeitsgericht stärkt den KĂĽndigungsschutz fĂĽr schwerbehinderte Beschäftigte deutlich. Arbeitgeber mĂĽssen die Schwerbehindertenvertretung (SBV) bereits ab dem ersten Arbeitstag in KĂĽndigungsverfahren einbinden. Unterbleibt diese Beteiligung, ist die KĂĽndigung nach dem Urteil vom 29. Januar 2026 (Az. 2 AZR 128/25) unwirksam. Der Fall macht klar, dass die FrĂĽhphase eines Arbeitsverhältnisses keine „Wartezeit-Ausrede“ […]

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