Restrukturierung vor Gericht: BAG trennt Planung von Umsetzung klar
LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesarbeitsgericht zieht eine klare Linie: Vorbereitende Schritte fĂĽr eine Restrukturierung dĂĽrfen laufen, vollendete Fakten aber nicht. Arbeitgeber können zwar frĂĽhe MaĂźnahmen anstoĂźen, verlieren jedoch den rechtlichen Spielraum, sobald Ă„nderungen später nicht mehr sinnvoll rĂĽckgängig zu machen sind. In aktuellen Praxisfällen rund um Personalabbau und Betriebsänderungen zeigt sich auĂźerdem, wie stark […]


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