Bundesregierung nach FlugĂĽbungs-Check: Abgeschaltetes Flugzeug wird nicht abgeschossen
BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Nach einer ressortĂĽbergreifenden KrisenreaktionsĂĽbung hat die Bundesregierung bekräftigt, dass ein entfĂĽhrtes Passagierflugzeug nicht abgeschossen werden dĂĽrfte. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006, das den Abschuss zur Rettung von Menschen am Boden untersagt. In der Ăśbung wurde die Reaktion auf ein fiktives EntfĂĽhrungsszenario im deutschen Luftraum […]


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