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Erwerbsminderungsrente: Gericht darf Social-Media-Beiträge als Beweis nutzen

NORDRHEIN-WESTFALEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen erlaubt Sozialgerichten, öffentlich sichtbare Facebook- und Instagram-Beiträge als Beweismittel zu verwenden. Das Gericht darf die Inhalte recherchieren, per Screenshot sichern und in die Akte aufnehmen. Im konkreten Fall standen widersprĂĽchliche medizinische Gutachten ĂĽber die tägliche Leistungsfähigkeit im Mittelpunkt. Der Fall zeigt, wie digitale Selbstinszenierung […]

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